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Berliner Gerichts-Entscheid

Knalleffekt: NIKI-Kauf wackelt

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Landgericht Berlin: Niki muss Insolvenz in Österreich anmelden – Verkauf an Vueling/IAG wackelt

Ein Berliner Gerichtsurteil bringt die Rettung der österreichischen Fluglinie Niki ins Wanken. Das Landgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege. Der deutsche Insolvenzverwalter hatte zuvor vor diesem Szenario gewarnt. Der Verkauf an Vueling/IAG sei dadurch gefährdet. In der Vorwoche wurde in erster Instanz (von einem anderen deutschen Gericht)  noch anders entschieden . Das weckte Hoffnung bei der Belegschaft und der Gewerkschaft.
 

IAG will NIKI weiterhin kaufen

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

Auch der Niki-Betriebsrat ist optimistisch. "Die Belegschaft baut darauf, dass die Beteiligten den Deal noch retten", sagte Betriebsratschef Stefan Tankovits. Die Stimmung unter den rund 1.000 Mitarbeitern sei nach dem geplanten Verkauf von Niki an den britischen IAG-Konzern sehr gut gewesen. Die spanische IAG-Billigtochter Vueling beabsichtigte Dreiviertel der Niki-Mitarbeiter zu übernehmen.

Auch Berufung beim BGH zugelassen

 
Neben der Zuständigkeit hat das Landgericht Berlin am Montag auch die Berufung beim deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), zugelassen. "Der heutige Beschluss hat damit noch keine Rechtskraft erlangt, so dass der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zunächst fort gilt", heißt es in der Aussendung des Landgerichts Berlin. Ein Sprecher des zum vorläufig bestellten Insolvenzverwalters Lucas Flöther erklärte gegenüber der APA, "es besteht eine Beschwerdefrist von zwei Wochen, solange ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig". Die Niki Luftfahrt GmbH prüfe nun, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.



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