Sekundärinsolvenzverfahren

NIKI hat Konkurs in Österreich beantragt

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Gläubigerschützer: Ermöglicht "schadensminimierende Lösung"; 1,3 Mio. Euro Forderungen.

NIKI hat - wie erwartet - in Österreich ein Konkursverfahren beantragt, das parallel zur in Deutschland anhängigen Insolvenzcausa abgewickelt werden könnte. Die österreichische Air-Berlin-Tochter  hat den Antrag für ein derartiges "Sekundärverfahren" nach Angaben der Gläubigerschutzverbände KSV1870 und AKV am Donnerstag über den vorläufigen Insolvenzverwalter gestellt.

Der Antrag ging an das für den Flughafen Wien-Schwechat als Unternehmenssitz zuständige Landesgericht Korneuburg (NÖ). Das Gericht prüfe diesen Antrag derzeit, doch sei mit einer kurzfristigen Entscheidung über eine Eröffnung des Verfahrens zu rechnen, heißt es. Der KSV1870 begrüßt diese Entwicklung, da ein österreichisches Insolvenzverfahren eine "schadensminimierende Lösung" ermöglichen könne.

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1,3 Mio. Euro an Forderungen

Gemäß den vorgelegten Unterlagen wären vom heimischen Insolvenzverfahren laut AKV 58 Gläubiger und laut KSV1870 56 inländische Gläubiger mit zusammen 1,3 Mio. Euro an Forderungen betroffen. Die aktuellen Vermögensverhältnisse des Schuldnerunternehmens müssen im Zuge eines Verfahrens aber erst überprüft werden, heißt es.

Im Hinblick auf die gebotene Verwertung des Vermögens, auch der österreichischen Assets, soll das Verfahren als Konkursverfahren geführt werden. Laut NIKI soll es in weiterer Folge zu einer übertragenen Sanierung kommen.

Der Insolvenzantrag von NIKI auch in Korneuburg/Niederösterreich war für heute erwartet worden. Der in Deutschland für NIKI bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte ein zweites Insolvenzverfahren in Österreich angekündigt, um den bereits ausverhandelten Kaufvertrag mit IAG/Vueling abzusichern.

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IAG will trotzdem am Kauf festhalten

NIKI war - nach der Mitte August von ihrer Mutter Air Berlin beantragten Insolvenz - ebenfalls in die Zahlungsunfähigkeit geschlittert, nachdem ein rascher Verkauf von NIKI bzw. ihren Assets (Flugrechten) an Bedenken der EU-Wettbewerbsbehörde gescheitert war. Die British-Airways-Mutter IAG will trotz des vor deutschen Gerichten laufenden Rechtsstreits um die Insolvenz-Zuständigkeit - Deutschland (Berlin) oder Österreich - am Kauf von NIKI-Teilen festhalten. Im Streit um die Zuständigkeit ist jetzt noch der deutsche Bundesgerichtshof am Zug. Denn am Montag hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass nicht das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg für NIKI zuständig sei, sondern Österreich.

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