Nach erfolgreicher VKI-Klage

Preiserhöhung:"3" geht vor Höchstgericht

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Laut dem Sprecher des Mobilfunkers entspricht die Klausel der OGH-Judikatur.

Nach dem  Gerichtsurteil gegen die Preiserhöhungen von "3"  wendet sich der Mobilfunkanbieter an den Obersten Gerichtshof (OGH). Drei (Hutchison) werde gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Revision erheben, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der APA.

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Werde von ganzer Branche angewendet

Die beanstandete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entspreche der bisherigen Judikatur des OGH und der ausdrücklichen Rechtsmeinung der Regulierungsbehörde. Sie werde daher im Wesentlichen inhaltsgleich von der gesamten Branche angewendet, so der Sprecher.

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