Neue Richtlinie kommt

Besserer Datenschutz für heimische User

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Anpassung an EU-Standards in Begutachtung. Auch Recht auf Löschung vorgesehen.

Der Datenschutz in Österreich wird an EU-Standards angepasst. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich in Begutachtung. Die Richtlinie sieht etwa das Recht auf Löschung vor. Darüber hinaus muss ausdrücklich die Zustimmung vorliegen, dass personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden dürfen. Die Änderung im Datenschutzgesetz muss bis Ende Mai 2018 erfolgen.

Zum besseren Schutz der Privatsphäre im Internet hatte die Europäische Kommission 2012 eine Reform des Datenschutzes vorgeschlagen. 2016 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung angenommen, welche die völlig veraltete Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzte. Bis Ende Mai 2018 haben die EU-Staaten Zeit, für die gesetzliche Umsetzung zu sorgen.

>>>Nachlesen: Speicherung von IP-Adressen rechtens

"Recht auf Vergessenwerden"

Zu den neuen Rechten der Verbraucher zählt unter anderem das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Ein Unternehmen muss personenbezogene Daten löschen, wenn Daten beispielsweise für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, oder die Verbraucher ihre Einwilligung widerrufen haben.

Jede Einwilligung muss freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Darüber hinaus muss ausdrücklich die Zustimmung vorliegen, dass personenbezogene Daten auch in ein Drittland übermittelt werden dürfen.

Ende der Begutachtungsfrist des "Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018" ist der 23. Juni.

>>>Nachlesen: Neues Datenschutzabkommen zwischen EU & USA

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