Nicht rechtskräftig

Ex-Freundin fünf Kopfstiche verpasst: Lebenslange Haft

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Am Montagabend fiel am Wiener Landesgericht das Urteil gegen den Afghanen.

Nicht einmal eine Stunde Beratungszeit hat ein Wiener Schwurgericht benötigt, um im Prozess gegen einen 27-jährigen Afghanen zu einem Urteil zu kommen, der seiner Exfreundin fünf Mal in den Kopf gestochen hatte. Der Mann wurde am Montagabend wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

   Der Wahrspruch stützte sich auf den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen. Zur Strafbemessung stellte Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung fest: "Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden." Es gelte auch, generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen, gab der Vorsitzende zu bedenken: "Es muss ein für alle Mal klargestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht."

   Irene Oberschlick, die sich als Privatbeteiligen-Vertreterin im Namen der betroffenen 22-Jährigen dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für sämtliche zukünftige, noch nicht absehbare Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
 

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