Musterverfahren

Missbrauch: Kirche wird jetzt verklagt

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Die Opferanwälte Zanger und Schostal bereiten eine Klage vor.

Die Opferanwälte der Betroffenen von sexuellem Missbrauch verschärfen den Druck auf die Katholische Kirche. Die beiden Anwälte Georg Zanger und Werner Schostal haben sich zusammengeschlossen und bereiten eine Klage gegen die Kirche vor. Zunächst wollen sie aber noch mit den Kirchenverantwortlichen verhandeln. Sie verlangen einen vorerst noch nicht näher bezifferten Pauschalbetrag für die Opfer, wie sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag erläuterten. Ein Missbrauchs-Opfer berichtete in der Pressekonferenz von zahlreichen Selbstmordversuchen von Betroffenen.

Einreichung der Klage offen
Zanger und Schostal kündigten einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht an, dass sie zum Kurator auch für noch nicht bekannte Opfer ernannt werden. Damit sollen Ansprüche mehrerer Personen gemeinsam geltend gemacht werden können, wodurch die Wirkung einer Sammelklage erzeugt würde. Auch jene Opfer, die aus Scham oder Unbeholfenheit ihre Forderungen bisher noch nicht artikuliert haben, sollen damit Entschädigungszahlungen beanspruchen können. Zanger ist zuversichtlich, dass diese eigentlich für die Ansprüche verschollener Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg geschaffene Bestimmung des ABGB auch in diesem Falle zur Anwendung kommen kann.

Die beiden Anwälte bereiten eine Klage gegen die Kirche vor und wollen im Rahmen eines Musterverfahrens die Feststellung begehren, dass die Kirche für sämtliche Schäden der Opfer haftet. Wann die Klage tatsächlich eingebracht wird, ließen sie offen, eine Frist wollte Zanger nicht nennen. Zunächst wolle man mit der Kirche verhandeln. "Wir reichen der Kirche die Hand", "wir müssen nicht unbedingt klagen." Wenn das nicht zum Erfolg führen sollte, schrecke man aber auch vor dem Gerichtsweg nicht zurück. Die Kirche müsse nun mit den Opfern Kontakt aufnehmen und sie müsse ein Kontrollsystem einrichten, um weitere Fälle zu verhindern. "Hier geht es nicht um die Vergangenheit, sondern um die Zukunft. Der Missbrauch muss aufhören."

Tfirst selbst Opfer von Missbrauch
Als erstes fordert Zanger, das die Kirche ihre Archive öffnet. Dann werde man sehen, um wie viele Missbrauchsfälle es tatsächlich geht. Michael Tfirst, ein Missbrauchsopfer, meinte in der Pressekonferenz, dass man dann sehen würde, dass es sich um "hunderte Serientäter und zigtausende Opfer" handle. Konkret sprach er von 70.000 Opfern allein in Österreich. Tfirst betonte, dass von jedem gemeldeten Missbrauchsfall auch alle Kardinäle informiert würden und auch der Vatikan unterrichtet werde. Deshalb verlangte er den Rücktritt der Kirchenführung nicht nur in Österreicher, sondern auch des Papstes.

Tfirst berichtete, dass er selbst mehrfach Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sei und dass es wegen des früheren Erzbischofs Hans Hermann Groer mehrere Selbstmordversuche im Stift Göttweig gegeben habe. Auch er selbst habe einem Selbstmordversuch überlebt. Ein von Groer missbrauchter Mönch habe sich selbst getötet - Kinder des Knabenchors, die die Leiche gefunden haben, seien unter Druck gesetzt und zum Schweigen verpflichtet worden.

Bis zu 150.000 Euro Prozesskosten
Zanger geht davon aus, dass die Missbrauchsfälle nicht verjährt sind, auch wenn sie schon viele Jahre zurück liegen. Der Anwalt argumentiert so wie Tfirst, dass es sich um ein "Dauerdelikt" handle. Es sei eine "einheitliche Handlung", durch Unterlassung sehe die Kirche zu und ermögliche es den Tätern, neue Tagen zu begehen. Wer wissend ein Verbrechen nicht verhindert, sei selbst mitschuldig. Zanger geht davon aus, dass rund 6.000 Fälle aus Österreich nach Rom weitergeleitet worden seien.

So wie bei den NS-Zwangsarbeitern wollen die Anwälte für die Opfer einen einheitlichen Pauschalbetrag an Entschädigung erreichen. Einen konkreten Betrag wollte Zanger noch nicht nennen, dazu bedürfe es noch weiterer Informationen. Sie Summe solle jedenfalls dem Leid angepasst werden. Jeden Fall einzeln zu behandeln würde viel Geld für Gutachter kosten und viel Zeit in Anspruch nehmen. Laufende Kosten für Therapien müssten aber unabhängig zum Pauschalbetrag den Opfern zusätzlich bezahlt werden.

Zudem wollen die Anwälte einen Opferfonds einrichten, der von einem öffentlichen Notar verwaltete werden soll. Dieser Fonds soll das Risiko der Prozesskosten im Falle einer gerichtlichen Niederlage abdecken. Zanger geht dafür von einem Betrag von 100.000 bis 150.000 Euro aus, die durch Spenden aufgebracht werden könnten.

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