Verfolgungsjagd mit Polizei

Mit 130km/h durch Döbling: Biker bekommt 28 Monate

Teilen

Unbedingte Freiheitsstrafe für 47-Jährigen.

Zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein Motorradfahrer verurteilt worden, der sich am 26. Mai 2017 eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte. Der 47-Jährige war ohne Führerschein und unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol durch mehrere Bezirke gebraust, ehe er zu Sturz kam.

Selbst zwei Straßensperren konnten den Biker auf seiner Harley Davidson nicht stoppen. "Er ist sehr flott dran vorbei g'fahren", berichtete ein Polizist am heutigen Verhandlungstag Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik. Der 47-Jährige war einer Funkstreife aufgefallen, weil er sich nicht ans Tempolimit hielt. Auf ein Anhaltesignal reagierte er nicht, weil der 14-fach Vorbestrafte Konsequenzen aufgrund seiner Suchtmittelbeeinträchtigung sowie der nicht vorhandenen Lenkerberechtigung befürchtete.

Während seiner Raserei, die sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 130 Stundenkilometern bis nach Döbling zog, gefährdete der 47-Jährige unter anderem ein Kind auf einem Schutzweg, das im letzten Moment von der Mutter vor dem heranbrausenden Motorrad zurückgerissen werden konnte. Schließlich touchierte die Harley, der ein Großaufgebot der Exekutive folgte, in der Gymnasiumstraße zwei geparkte Pkw. Der Fahrer kam zu Sturz. "Er hat a ziemliches Glück g'habt, wie's den aufg'haut hat bei 100 km/h. Ich hab mir nicht dacht, dass der noch aufsteht", erinnerte sich ein Polizeibeamter im Zeugenstand.

Der 47-Jährige überstand den Sturz aber fast unverletzt. Als ihn die Polizisten festnahmen, leistete er Widerstand. Er schrie herum, schimpfte und spuckte in Richtung der Beamten. Er hätte Freunde bei den Hells Angels, drohte er den Uniformierten. Am Ende der Verhandlung zeigte sich der 47-Jährige ansatzweise schuldeinsichtig: "Ich sehe mich nicht als Opfer. Ich hätte nicht davonfahren sollen. Ich hätte nicht aufs Motorrad fahren sollen. Es tut mir wirklich leid." Seine Rechtsvertreterin Christine Wolf garantierte, der Angeklagte werde nie mehr als Raser auffallen: "Das Motorrad hat er mittlerweile verkauft."

"Ich bitte um ein mildes Urteil, um mir eine Zukunft zu ermöglichen", bemerkte der Mann abschließend. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren kam die Richterin dem nicht nach. Sie orientierte sich bei ihrem Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung an der Obergrenze des Strafrahmens. "Sie haben sich wild gebärdet", hielt sie dem 47-Jährigen vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann erbat Bedenkzeit.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.