Antrag gegen Richterin

Prozess gegen Grasser in Gefahr

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Beginn ist wohl nicht mehr heuer.

Eigentlich hätte das Buwog-Verfahren – prominentester Angeklagter ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser – im November starten können, Richterin Marion Hohenecker ist mitten in den Vorbereitungen. Mit einem Verhandlungstermin wurde im Herbst gerechnet. Und dann das: Michael Rohregger, Anwalt des Mitangeklagten Ernst Plech, wirft der Richterin jetzt Befangenheit vor. Konkret hat Rohr­egger beim Verfassungsgerichtshof jenes Gesetz angefochten, das die Richterverteilung regelt.

Denn Hohenecker hat das Verfahren nur bekommen, weil sie schon gegen einen anderen Mitangeklagten – Karl Petrikovics – verhandeln sollte. Er war verhandlungsunfähig, doch Hohenecker verurteilte einen Mitangeklagten. Und weil dieses Urteil vom OGH gekippt wurde, sei Hohenecker im Fall Petrikovics befangen, so Rohregger. Dass er das Verfahren nur verzögern wolle, bestreitet der Top-Jurist: „Wieso? Der VfGH könnte im September entscheiden, Dann geht sich der Prozessbeginn heuer noch aus.“

Start im Herbst wäre für Gericht höchst riskant

Obwohl die Plech-Klage an sich das Buwog-Verfahren nicht bremsen kann, dürfte man im Landesgericht auf Abwarten setzen. Sprecher Thomas Spreitzer: „Richterin Hohenecker wird sich die Causa einmal ansehen – und dann bewerten.“ Justiz-Insider halten es aber für riskant, den Prozess zu starten, bevor der VfGH entschieden hat. Und das könnte erst im Dezember der Fall sein. Es gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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