Dauer-Antragsteller

Seisenbacher harrt in Ukraine aus

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Das Justiz-Theater um die gefallene Judo-Legende geht in die nächste Runde.

Würde Peter Seisenbacher (57) die Ukraine verlassen, dann könnte er aufgrund des bestehenden internationalen Haftbefehls im nächsten Land sofort verhaftet und nach Österreich ausgeliefert werden.

Der Doppelolympiasieger scheint sich aber mit allen (Rechts-)Mitteln gegen diese Auslieferung und den Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger in Wien zu wehren. Doch viele Alternativen hat der 57-Jährige nicht mehr, denn die Ukrainer wollen ihn definitiv nicht. Sie forderten ihn bereits am 12. Oktober auf, das Land zu verlassen. Zuvor gab es das Gerücht, dass er sogar einen Asylantrag wegen angeblich politischer Strafverfolgung in Österreich gestellt habe.

Tatsächlich stellte er jetzt einen Antrag, in dem er der Ansicht ist, dass die Entscheidung der Migrationsbehörde „rechtswidrig“ war, und fordert eine Aufhebung. Die heimische Justiz versucht ihn seit Dezember 2016 erfolglos nach Wien zu kriegen. Als er im August 2017 in Kiew verhaftet wurde, blieben die Austro-Behörden aufgrund einer Verjährungsfrist bei Sexualdelikten in der Ukraine auf ihrem Auslieferungsbegehren sitzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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