Pannenhelfer erfasst

Lenker betete Rosenkranz: 1 Toter

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Vier Monate bedingt für fahrlässige Tötung.

Die Autobahn A 1 bei Sipbachzell nahe Wels im vergangenen Mai: Mit Tempo 100 fährt ein 46-jähriger Lenker mit seinem Auto ­vorschriftsmäßig am rechten Fahrstreifen, als er beschließt, einen Rosenkranz zu beten. Der liegt griff­bereit am Beifahrersitz, der 46-Jährige greift zur Seite. Höchstens zwei, drei Sekunden sei er abgelenkt gewesen, sagte er jetzt am Welser Landesgericht, wo er sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten musste.

Denn genau in dem Moment, in dem er zum Rosenkranz griff, verspürte er einen dumpfen Schlag. Mit seinem Auto hatte er einen Pannenhelfer (74) erfasst, der am Straßenrand stand. Der Pensionist, der immer wieder als Gelber Engel aushalf, wurde gegen sein Pannenfahrzeug und zurück auf die Fahrbahn geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle.

Vor Gericht nahm der Lenker die Schuld auf sich. Ein Gutachter wollte aber nicht ausschließen, dass der Pannenhelfer auf der Fahrbahn stand. Deshalb wandelte das Gericht die grob fahrlässige Tötung in eine fahrlässige um, und verhängte das milde Urteil von vier Monaten bedingt. Der Angeklagte: „Den Rosenkranz habe ich nicht mehr im Auto, den bete ich jetzt zu Hause.“

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