Prozess in Steyr

Mordversuch mit manipuliertem Stromkabel

Teilen

Gutachter waren sich einig: Das betroffene Kabel sei lebensgefährlich.

 Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 75-Jährigen wegen Mordversuchs mit einem manipulierten Stromkabel waren am Dienstag in Steyr zuerst die Sachverständigen am Wort. Sowohl der elektrotechnische Gutachter als auch der Gerichtsmediziner kamen zu dem Schluss, dass das betroffene "Manderl-Manderl"-Kabel (Kabel mit zwei Steckern, Anm.) lebensgefährlich sei.

"Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass davon Lebensgefahr ausgeht", erklärte der Elektrotechniker. Das von dem Angeklagten selbst gebastelte Kabel sei auch nach wie vor funktionstüchtig. Mit diesem hatte der Angeklagte am 26. Jänner 2016 im Bad des gemeinsamen Hauses den Rücken seiner Frau berührt, was laut ihm ein Unfall gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht darin jedoch einen Mordversuch. Die damals 64-Jährige erlitt Verletzungen in Form von "Strommarken", die sie beim Hausarzt behandeln ließ.

Flüchtiges Streifen ausgeschlossen

Zwischen 200 und 500 Milliampere Betriebsstrom dürften zwischen den beiden Polen und durch den Körper der Frau geflossen sein, so die Berechnung des Elektrotechnikers. Der Fehlerstrom, der durch den Körper in die Erde abgeleitet wurde, habe schätzungsweise zwischen zwölf und 23 Milliampere betragen. Der in die Jahre gekommene Schutzschalter im Stromkasten des Hauses habe erst bei 45 Milliampere ausgelöst, wie eine Überprüfung ergeben hat. So lasse sich erklären, dass trotz des Stromschlags "der Schalter nicht gefallen" sei.

"Es ist in der Regel davon auszugehen, dass, wenn ein Strom führendes Kabel an Haut gedrückt wird, Lebensgefahr besteht", meinte auch der Gerichtsmediziner. Nachdem unterhalb der Achsel des Opfers Tage nach dem Zwischenfall noch Strommarken vom Hausarzt diagnostiziert wurden, kann "ich ein flüchtiges Streifen des Steckers mit der Haut ausschließen". Der Beschuldigte hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er sei mit dem "Manderl-Manderl"-Kabel in der Hand gestolpert und habe dabei seine Ehefrau berührt. Anstelle einer normalen Verlängerung habe er irrtümlich das selbstgebaute Kabel für Gartengeräte im Bad angesteckt.

Anonyme Anzeige

Die Causa war im Frühjahr 2016 durch eine anonyme Anzeige ins Rollen gekommen. Das Paar lebte zum Zeitpunkt der angeklagten Vorfälle noch gemeinsam in Dietach (Bezirk Steyr-Land). Außer dem Zwischenfall im Jänner 2016 soll es am 2. Februar zu einer neuerlichen Attacke im Wohnzimmer gekommen sein. Dieses Mal habe der Angeklagte den Stecker des Kabels mit einer isolierten Rohrzange der damals 64-Jährigen in den Nacken halten wollen, was sie jedoch abwehrte. Der Mann bestritt diese Vorwürfe.

Ein Urteil ist für Dienstag geplant. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten 20 Jahre Haft bis lebenslänglich.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.