Vorwurf Schlamperei

Tote Tanzlehrerin: Ermittler angezeigt

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400 Unterstützer kämpfen um die Freilassung eines verurteilten Sex-Täters.

OÖ. Helmut St. (43), der wegen der tödlichen Sex-Attacke auf die Tanzlehrerin Ingrid Sch. (50) aus Gmunden zu 18 Jahren Haft verurteilte Täter, kämpft weiter um den Beweis seiner Unschuld – ­ÖSTERREICH berichtete. 400 Unterstützer betreiben mit zwei Anwälten an der Spitze den Versuch, noch vor dem Sommer ein drittes Aufnahmeverfahren durchzusetzen. Zwei Anläufe waren bereits gescheitert. Die Verteidiger des Versicherungsmaklers sprechen inzwischen von „einem der größten Justizskandale der Zweiten Republik“. Ihr Vorwurf: Schlamperei bei den Ermittlungen, voreingenommene Beweisaufnahme vor Gericht. Fehlende Spuren des Verurteilten auf der Tatwaffe (Tennispokal) seien ebenso wenig gewürdigt worden wie die von der Verteidigung angebotenen Entlastungszeugen. Das Urteil sei „haltlos“, die Gutachten „mangelhaft“. Zwei der Chefermittler des Falles wurden inzwischen angezeigt.
Ingrid Sch. war 2013 niedergeschlagen und vergewaltigt worden. Die Tanzschulbesitzerin starb später in einem Spital.

 

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