Drohung gegen Bezirksrichter

Staatsverweigerer in Graz verurteilt

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Bedingte Haft- und Geldstrafe für Paar, Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 52-Jähriger und seine Lebensgefährtin sind am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Erpressung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden. Sie sollen nach Art der sogenannten Staatsverweigerer einem Bezirkshauptmann mit der Eintragung in ein amerikanisches Schuldenregister gedroht haben. Die Folge waren eine bedingte Haft- sowie eine Geldstrafe.

Auslöser war eine Anonymstrafverfügung über 50 Euro, die Johann N. in Kärnten für zu schnelles Fahren bekommen hatte. Er wollte nicht zahlen und schickte das Strafmandat mit einem selbst gefertigten Stempel versehen an das Strafamt. Der Stempel bestand aus englischen Begriffen und Hinweisen auf ein Konto, die nicht ganz schlüssig waren. "Was wollten Sie damit?", fragte die Richterin. "Ich habe gebeten, sie sollen alles von diesem Konto abbuchen", meinte der Beschuldigte. Von jenem Strohmann-Konto nämlich, das nach den Ausführungen des Beschuldigten - dessen Quelle dafür wiederum das Internet gewesen sei - jeder Staatsbürger besitzt. Streng geheim versteht sich, und nur über eine bestimmte Internetseite abrufbar.

Versuchte Erpressung

"Wie kommt man auf die Idee, dass es für jeden von uns einen Topf voll Gold gibt?", wunderte sich die Richterin. "Ich habe das in diversen Foren gelesen", rechtfertigte sich der Angeklagte. Abgesehen von dieser abstrusen Idee kam es aber auch zu einer konkreten versuchten Erpressung, denn die Drohung, den Bezirkshauptmann in das amerikanische Schuldnerregister UCC3 in Washington eintragen zu lassen, ist keineswegs harmlos.

"Einem Kollegen von mir ist das passiert, und der hatte größte Probleme, weil er in Amerika kein Geld beheben konnte und die Kreditkarte gesperrt war", schilderte ein Zeuge. Die Sperre kann jeder beantragen, die Aufhebung ist hingegen schwierig.

Bei seiner Lebensgefährtin hatte die Hinwendung zu den Staatsverweigerern gewichtigere Gründe - ihr drohte der Verlust der Eigentumswohnung durch die Bank. Sie sei bezüglich eines Franken-Kredits im Jahr 2005 falsch beraten worden, sodass ihre Schulden immer mehr geworden seien, schilderte sie. So drohte sie auch der Bankangestellten mit Eintragung in das Schuldnerregister. "Wir haben nicht bedacht, was das für Konsequenzen hat", meinte sie.

"Meine Mandanten sind bei keiner staatsfeindlichen Gruppierung dabei", betonte der Verteidiger. Beide wurden zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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