Zwischenfall vor Volksschule

Achtjährigen gewürgt: Mann vor Gericht

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41-Jährigen nach U-Haft gegen gelindere Mittel wieder auf freiem Fuß.

Weil er den achtjährigen Mitschüler seines Sohnes nach dem Unterricht gewürgt und eingeschüchtert haben soll, hat sich ein 41 Jahre alter Familienvater am Donnerstagnachmittag am Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen. "Ich habe nix angegriffen. Ich habe ihn nur an der Kapuze gehalten, weil ich mit ihm reden wollte", sagte der Angeklagte, ein gebürtiger Türke. Es wurde vertagt.

Der Zwischenfall spielte sich am 14. November 2017 vor einer Volksschule in Wien-Favoriten ab. Der Bub musste ins Spital gebracht werden, wo zwar keine äußeren Verletzungen festgestellt werden konnten. Gegenüber der Polizei berichtete der Achtjährige allerdings, der Mann habe "zugedrückt". Er hätte "keine Luft bekommen". Der Verdächtige wurde fest- und wegen Tatausführungsgefahr in U-Haft genommen.

"Ich hatte Schmerzen"

Als Zeuge - der Volksschüler wurde von Richter Marc Farkas in einem separaten Raum befragt, die Einvernahme mithilfe einer Media-Anlage in den Gerichtssaal übertragen - erzählte der Bub nun im Grauen Haus, es hätte im Bastel-Unterricht Streit mit dem Sohn des Angeklagten gegeben. Nach Schulschluss hätte ihn der andere Bub bei seinem vor dem Gebäude wartenden Vater verpetzt. Der Mann sei sogleich mit der Frage "Wer war das?" auf ihn und zwei gute Freunde zugekommen, mit denen er gemeinsam nach Hause gehen wollte.

Als der gegnerische Bub auf ihn zeigte, hätte der Mann ihm mit der rechten Hand an den Hals gegriffen und zugedrückt. Zugleich habe der Mann "Wenn du noch einmal was machst, wirst du schon sehen, wo das hinführt!" gesagt, erklärte der Achtjährige: "Ich habe seine Hand weggestoßen und bin davongelaufen." Auf die Frage des Richters, ob es wehgetan hätte, meinte der Bub: "Ich hatte Schmerzen. Man hat nichts gesehen."

Leichte Körperverletzung und Nötigung

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt. Letzten Endes wurde ein Strafantrag wegen leichter Körperverletzung und Nötigung eingebracht. Der Angeklagte bekannte sich zu beiden Anklagepunkten "nicht schuldig". Um die Darstellung des Mannes zu beweisen, beantragte Verteidiger Rudolf Mayer die Einvernahme weiterer Zeugen sowie die Einholung eines DNA- sowie eines gerichtsmedizinischen Gutachtens.

Hätte der Angeklagte den Achtjährigen am Hals gepackt, müsste es DNA-Spuren geben, argumentierte Mayer: "Es wurde zwar ein DNA-Abstrich genommen. Der wurde bisher aber nicht ausgewertet." Die Beiziehung eines Gerichtsmediziners hielt Mayer für erforderlich, "weil beim Packen am Hals Würgemale entstehen hätten müssen. Die Polizeibeamten und das Spital haben aber keine äußeren Verletzungsanzeichen vermerkt".

Enthaftungsantrag

Nach der Verhandlung wurde einem Enthaftungsantrag des Verteidigers stattgegeben. Der Angeklagte wurde nach über dreiwöchiger U-Haft gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Ihm wurden die Weisungen erteilt, jeden Kontakt zu Zeugen zu meiden und bis auf Weiteres die betreffende Schule nicht mehr aufzusuchen.

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