Verteidigung will bis zum OGH gehen

Terror-Teenie: Berufung gegen Haft

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Nichtigkeit und volle Berufung meldete der Anwalt von Lorenz K. (19) am Montag an.

Wien. Auf den Geschworenen-Spruch – neun Jahre Haft wegen versuchter Bestimmung zum Mord sowie in Form einer terroristischen Straftat – hatte der mutmaßliche Islamist noch schnippisch und wütend reagiert: „Ist mir doch scheißegal. Keine Ahnung, wie Sie erwarten, dass sich da Leute ändern. Da wundern Sie sich, dass solche Sachen passieren.“ Übers Wochenende hatte der 19-Jährige Zeit, darüber nachzudenken, ob der das Urteil annimmt oder nicht. Gemeinsam mit seinem Anwalt Wolfgang Blaschitz entschloss er sich dann, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Wegen eventueller Verfahrensfehler muss dann der Oberste Gerichtshof entscheiden). Gleichzeitig legte die Verteidigung auch Berufung gegen das Strafausmaß beim Oberlandesgericht ein.

Terror-Teenie
© Facebook
Lorenz K. ist langjährige Haft offenbar gar nicht „scheißegal“.

Übrigens: Eine offene bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten aus einer einige Zeit zurückliegenden Vorverurteilung wurde dem 19-Jährigen nicht widerrufen. Die Bewährung wurde von drei auf fünf Jahre erhöht, in der er sich (auch in Haft) nichts zuschulden kommen lassen darf.

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