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Drama in Wien

Todesschüsse in Kaserne: Heer rechnet mit Schützen ab

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Die Polizei gibt erst bekannt, ob es ein Unfall oder ein Verbrechen war. Die Ermittlungen des Heeres sind indes bereits abgeschlossen. 

Der Schuss in den Kopf im Ruheraum des Wachcontainers zum Amtsgebäude des Verteidigungsministeriums beschäftigt das Heer und die Polizei: Wie ÖSTERREICH berichtete, schoss Wachsoldat Ali Ü. (22) auf seinen Kameraden und angeblich besten Freund Ismail M. (20). Anfangs kursierte die Version, dass er ihn aufwecken wollte und aus Spaß mit dem StG 77 anstupste. Dabei soll sich der Schuss gelöst haben.

+++ Zum Nachlesen: Jetzt spricht der Todesschütze +++

Die Polizei gab bekannt, dass es sich bei dem Vorfall um Mordverdacht handle. Über den Schützen wurde U-Haft verhängt und in eine Justizanstalt überstellt. 

Video zum Thema: Rekrut erschießt Kamerad: Das sagt die Polizei

Für das Bundesheer steht jedenfalls fest: Es handelt sich um eine klare Pflichtverletzung des Soldaten. „Es gibt keinerlei Erklärung, warum ein Soldat das Sturmgewehr entsichert und abdrückt. Das ist eindeutig verboten und widerspricht jeder Vorschrift. Jetzt geht es um die Frage des Warums“, erklärt Heeressprecher Oberst Major Michael Bauer. Das Bundesheer sei auch gespannt, zu welchen Erkenntnissen die Polizei kommen wird. 

Video zum Thema: Tödlicher Schussunfall: Das sagt das Bundesheer

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