Razzia in Landstraße

Illegaler Pokerkeller in Wien ausgehoben

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Kellerlokal soll auch als Drogenumschlagplatz gedient haben 

Nachdem sich die Anzeigen und Beschwerden von Hausbewohnern gehäuft hatten, haben die Behörden einen illegalen Pokerkeller in Wien-Landstraße "zugedreht". Das Kellerlokal soll zudem als Drogenumschlagplatz gedient haben. Die beiden Betreiber - ein Österreicher (27) und ein Däne (47) - sind Wiederholungstäter: Sie sollen zuvor ein illegales Spiellokal in Rudolfsheim-Fünfhaus betrieben haben, das im Frühjahr ausgehoben worden war.
 
Der Razzia am 11. September gegen 22.00 Uhr, durchgeführt von Finanzpolizei sowie Bereitschafts- und Diensthundeeinheit der Landepolizeidirektion, gingen Anzeigen über illegales Pokern sowie Suchtmittelverkauf voraus. Die Bewohner beschwerten sich auch über Fremde und Drogengeruch im ganzen Haus, berichtete das Finanzministerium am Montag auf seiner Homepage.
 

Zutritt mit Geheimcode

"Die Monatseinkünfte aus den kriminellen Machenschaften dürften sich im fünfstelligen Euro Bereich bewegt haben", hieß es. Einlass erhielten die Polizisten erst mit Hilfe eines Schlosser, die Betreiber wollten nicht die Tür öffnen. "Die gesamten Räume waren zu einem illegalen Pokerlokal ausgebaut worden", so das Ministerium. "Die Spieler wurden entweder beim Eingang von Aufpassern abgeholt oder verschafften sich Zutritt, indem sie einen Geheimcode in ein elektronisches Schloss eingaben." Der Betrieb soll seit dem Sommer gelaufen sein. Sichergestellt wurden u.a. zwei Pokertische, hunderte Chips und "möglicherweise mit unsichtbarer Tinte gezinkte Karten" sowie ein illegaler Sportwettenautomat. Die Diensthunde stöberten einen - zum Zeitpunkt der Kontrolle aber leeren - Drogenbunker auf.
 
Der 27-Jährige habe auf seiner Facebook-Seite "ungeniert Werbung für das illegale Pokerspiel gemacht und dabei Cashgames und Turniere angekündigt". Der Ältere sei der Finanzverwaltung "bereits bestens als Steuer-U-Boot bekannt" gewesen. "Die Beteiligten beziehen allesamt in Wien Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld", so die Ermittler.
 
Die Betreiber wurden wegen illegalen Glücksspiels, Steuer- und Abgabenhinterziehung sowie wegen Sozialbetrugs angezeigt. Die Strafe wegen der Verstöße gegen das Glücksspielgesetz betrage 30.000 Euro, und das Finanzamt stellt nun die Höhe der Steuernachforderungen fest. Zudem erwarten die Beschuldigten Rückforderungen der zu Unrecht beim AMS bezogenen Leistungen.
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