Nach Sex-Vorwürfen

BVT: Pilz plant Comeback im U-Ausschuss

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Peter Pilz trat am Dienstag erstmals nach den Belästigungsvorwürfen wieder mit einem politischen Anliegen vor die Presse.

Peter Pilz will im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre mitwirken. Das machte der Gründer seiner im Nationalrat vertretenen Liste am Dienstag in einer Pressekonferenz klar. Ob als Abgeordneter oder Mitarbeiter seiner Mandatarin Alma Zadic, sei unter anderem davon abhängig, ob die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen ihn abgeschlossen hat.

Nach dem Aufkommen der Belästigungsvorwürfe hatte Pilz auf sein Mandat verzichtet. Bis zum Abschluss der Ermittlungen soll dies auch so bleiben. "Ich bin überzeugt, dass hier der Rechtsstaat ordentlich funktioniert", sagte er bei seiner ersten Pressekonferenz seit seinem Rückzug. Und: "Wenn die Justiz glaubt, durch Liegenlassen des Verfahrens mich daran hindern zu können, dass ich meiner Arbeit nachkomme: Das spielt's nicht."
 

Zadic als mögliche Pilz-Vertretung in U-Ausschuss

Inhaltlich wollte Pilz die Vorwürfe gegen ihn nicht kommentieren. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, will er aber "einiges darüber mitteilen". Als weitere Lösung für die Vertretung der Fraktion im Ausschuss präsentierte er die Juristin Zadic, für die er notfalls recherchieren und sie "unterstützen" werde. Im Falle einer Rückkehr ihres Namensgebers ins Parlament steht zudem weiter nicht fest, wer für Pilz auf seinen Sitz verzichten wird.

An die SPÖ, die den Untersuchungsausschuss formell beantragen könnte, appellierte Pilz, die Sache ernst zu nehmen. Man müsse dabei alle Facetten und nicht nur die Partei relevanten beleuchten. Und: "Ich hoffe, dass die SPÖ über ausreichend Information und sachliche Qualifikation verfügt, dass es vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält." Das Verlangen ans Höchstgericht dürfe keinen Fehler beinhalten.
 

Pilz: ÖVP und FPÖ in Causa involviert

Dass Pilz selbst über Informationen zur Causa BVT verfügt, demonstrierte er zugleich. So zitierte er unter anderem aus Unterlagen der laufenden Ermittlungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. So habe das derzeitige Verfahren zwei "Vorläufer", unter anderem wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Ihren Ursprung habe die Affäre bereits in der ersten Regierung aus ÖVP und FPÖ.

Auch Pilz vermutet nach seinen Eigenrecherchen, dass bei den Hausdurchsuchungen "möglicherweise in überschießendem Maße Beweismaterial mitgenommen" worden sei. Zudem hält er den Einsatz der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) für "absolut unüblich". Politisch glaubt der ehemalige Grüne sowohl ÖVP als auch FPÖ - aus teils unterschiedlichen Gründen - in die Causa involviert, was der U-Ausschuss klären müsse.
 

Darum geht es in der Geheimdienst-Affäre

Bereits im Juli 2017 sei ein Konvolut an Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Nach einer Anzeige eines Anwalts begannen die Ermittlungen. Im Jänner 2018 wandte sich dann Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, an die Staatsanwälte. Dieser Weg sei "ein zulässiger", wie sein Gegenüber im Justizministerium, Sektionschef Christian Pilnacek, betonte. Es sei dies in der Strafprozessordnung so vorgesehen. Im Monat darauf wurden insgesamt vier Zeugen, zwei davon in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters des Innenministeriums, vernommen.

Daten nicht gelöscht

Im Raum stehe primär der Vorwurf, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu löschende Daten nicht gelöscht wurden bzw. unzulässig Datenkopien angefertigt wurden, erklärte Justizminister Josef Moser (ÖVP), es ging also um Amtsmissbrauch. Dem suspendierten BVT-Chef Peter Gridling wird vorgehalten, es trotz Kenntnis der Umstände mutwillig unterlassen zu haben, eine Löschung und damit die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands angeordnet zu haben.

Weil insbesondere ein Zeuge von der Möglichkeit einer Beweisvernichtung per Fernlöschung gesprochen habe, habe man eine Beweissicherung per Hausdurchsuchung für angezeigt gehalten, so der Minister. Der Anstoß, hier die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zuzuziehen, sei von Goldgruber gekommen. Daran, dass die WKStA dieses Angebot angenommen habe, "ist keinerlei Kritik zu üben", betonte Pilnacek. Auch Moser bezeichnete dies als "nachvollziehbar".

Durchsuchungen

Am 28. Februar kam es dann zu den Durchsuchungen, und zwar in mehreren Büros des BVT sowie an vier privaten Wohnadressen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Insgesamt 58 EGS-Beamte waren im Einsatz, und zwar "in normaler Straßenjustierung", wie Moser betonte. Mit dabei waren fünf Staatsanwälte und acht IT-Experten.

Die Datenträger und Kopien seien umgehend in einen besonders zugangsbeschränkten Raum gebracht worden. Einzelfalldaten oder die besonders heikle Extremismusdatenbank seien "nie das Zielobjekt" gewesen, betonte Pilnacek: "Die ist nicht einmal angesehen worden, die ist am Server des BVT verblieben." Dass rund um die Amtshandlungen externe Personen Zugang zu den Daten bekommen haben könnten, schloss Pilnacek aus. Bei der Leiterin des Extremismusreferats sei deshalb eine Durchsuchung erfolgt, weil sie laut Zeugenaussage einen sehr intensiven beruflichen Kontakt zu einem der Beschuldigten unterhalten habe.

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