Wilder Streit eskaliert

Türkis-Blau schmettert BVT-Ausschuss ab

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Eurofighter-U-Ausschuss beschlossen, Antrag der SPÖ zu BVT-Ausschuss abgelehnt.

Knalleffekt im Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments: Auf Basis eines Gutachtens lehnte die türkis-blaue Mehrheit den, so FP-Klubchef Walter Rosenkranz - „Kraut-und-­Rüben-Antrag“ der SPÖ auf ­einen U-Ausschuss zur Causa Verfassungsschutz ab.

Kern: „Orbánisierung“

SP-Klubchef Christian Kern schäumt über diese „Orbánisierung“, schließlich sei der ­U-Ausschuss ein Minderheitenrecht der SPÖ, das auch ohne Zustimmung der Mehrheit umzusetzen sei. Seiner Fraktion bleibt nur noch der Gang zum Verfassungsgericht, den er prompt ankündigte.

Pilz: „Schwarze Stasi“

Peter Pilz sieht die ÖVP als Schuldigen: „Sie will verhindern, dass die schwarze Stasi im Innenressort aufgedeckt wird.“

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon rechtfertigten im Ausschuss die Zurückweisung des Antrags. Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes sein, machten sie laut Parlamentskorrespondenz geltend. Das Verlangen der SPÖ sei dafür zu allgemein formuliert.
 

Willkürlich gewählt

Vielmehr wolle diese "alle Missstände" beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe. Der U-Ausschuss müsste somit alle BVT-Beamte als Auskunftspersonen laden, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Rosenkranz hielt darüber hinaus auch den Untersuchungszeitraum für willkürlich gewählt. Das Verlangen sei "handwerklich schlecht gemacht".
 
Es bestehe die Gefahr, "dass wir ein Präjudiz schaffen", warnte Amon und erinnerte daran, dass er der Schaffung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen seinerzeit nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass es keine "Kraut- und Rüben-Ausschüsse" mehr gebe. "Wir können so etwas nicht einreißen lassen", pflichtete ihm Rosenkranz bei. Eine Verzögerung des BVT-U-Ausschusses befürchtet der FPÖ-Sicherheitssprecher nicht, schließlich könne die SPÖ entweder umgehend ein korrekt formuliertes Verlangen einbringen oder binnen 14 Tagen den Verfassungsgerichtshof anrufen. Letzteres würde er begrüßen, sagte Rosenkranz, "dann bekommen wir eine Handlungsanleitung, was geht und was nicht".
 

Die Fortsetzung des Eurofighter-U-Ausschusses wurde einstimmig beschlossen.

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