Graf Mensdorff-Pouilly

'Graf Ali': Fußfessel & Jagdverbot

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Weil er jetzt Fußfessel trägt, darf „Graf Ali“ nicht mehr auf die geliebte Jagd.

Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly – genannt „Graf Ali“ – darf seine unbedingte Haftstrafe von acht Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit Fußfessel wird er die nächste Zeit in seinem Schloss in Luising verbringen. Das wird „Graf Ali“ sicher überstehen. Härter dürften den passionierten ­Jäger die strengen Auflagen treffen: Sein Bewegungs­radius wurde stark eingeschränkt, Besuche seines schottischen Landsitzes Dalnaglar Castle sind tabu.

Selbst Räume im
Schloss für ihn tabu

Das Schlimmste aber: Mit dem Halali ist für Mensdorff-Pouilly, der immer wieder mit Tierschützern wegen seiner Gatterjagden aneinandergeriet, die nächsten acht Monate ebenfalls Schluss. Selbst das Betreten gewisser Räume im heimischen Schloss wurde ihm verboten.

„Graf Ali“ war Zweitangeklagter im Tetron-Prozess. Es ging um eine Millionen-Zahlung im Zuge der geplanten Errichtung eines bundesweiten Blaulichtfunksystems, die Mensdorff-Pouilly zu Unrecht kassiert haben soll.

Im Dezember 2015 wurde der Lobbyist in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Wien kam Mensdorff-Pouilly im Berufungsverfahren entgegen. Die Strafe wurde auf zwei Jahre herabgesetzt, davon 16 Monate bedingt.

Die restlichen acht Monate unbedingter Strafe werden nun mithilfe von GPS überwacht.

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