Grasser

Anklage fix

Grasser drohen bis zu zehn Jahre Haft

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Jetzt ist es fix: Grasser und 14 Mitangeklagte werden wegen des Buwog-Skandals angeklagt.

ÖSTERREICH hat es im Donnerstagsblatt angekündigt, und jetzt ist es of­fiziell: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss in der Buwog-Causa vor Gericht. Mit ihm werden 14 Personen auf der Anklagebank Platz nehmen. Justiz-Insider rechnen mit einem Prozessbeginn im Herbst. Wird Grasser verurteilt, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Lobbyisten und Manager auf der Anklagebank

Nicht dünn genug. Das Oberlandesgericht Wien hat Grassers Einspruch gegen die 800-seitige Anklageschrift in entscheidenden Punkten abgewiesen, die Anklage ist rechtskräftig, so OLG-Sprecher Reinhard Hinger. Grassers Anwalt Manfred Ainedter rechnet mit einem Freispruch. "Das Tatsachensubstrat ist sehr dünn", so Ainedter zu ÖSTERREICH. Nicht zu dünn für das Oberlandesgericht: Es wies zwar die Anklage in zwei Punkten zurück, im "Leh­man-Brothers-Komplex" wurde das Verfahren gegen Grasser sogar eingestellt. Die entscheidenden Kapitel, Buwog-Privatisierung und Terminal Tower, werden aber verhandelt.

Damit sitzt das "System Schwarz-Blau" ab Herbst vor Gericht: Angeklagt sind u. a. der Lobbyist Peter Hochegger, Grassers Trauzeuge Walter Meischberger, Ex-Immofinanz-General Karl Petrikovics, Ex-Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger, RLB-OÖ-Direktor Georg Starzer und andere. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Wagenladungen. Im Landesgericht sind alle Akten bereits eingelangt. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn handelt es sich um zwei Lkw-Ladungen.

Richterin Rumpl könnte das Verfahren abtreten

Laut Salzborn ist das Verfahren Richterin Nicole Rumpl zugewiesen. Sie kann den Prozess aber abtreten, weil gegen einen der Angeklagten, Karl Petrikovics, noch ein Verfahren offen ist. Richterin wäre dann Marion Hohenecker.

Grasser-Anwalt: "Ich ­rechne fix mit Freispruch"

ÖSTERREICH: Das OLG hat jetzt doch die Anklage gegen Ihren Mandanten Karl-Heinz Grasser genehmigt – hat Sie das überrascht?

Manfred Ainedter: Es gab vier Themenkreise, einer wurde zurückgewiesen, einer wurde überhaupt eingestellt. Die beiden Hauptanklagepunkte sind zugelassen worden. Da hat das OLG gesagt, man solle eine Beweiswürdigung vor Gericht zulassen. Und ja: Die Entscheidung hat mich angesichts des dünnen Tatsachensubstrates überrascht.

ÖSTERREICH: Sie rechnen also mit einem Freispruch für Grasser?

Ainedter: Ich rechne fix mit einem Freispruch.

ÖSTERREICH: Also wird Grasser vor Gericht erscheinen?

Ainedter: Selbstverständlich wird er kommen.

ÖSTERREICH: Wann wird der Prozess starten?

Ainedter: Ich rechne mit einem Prozessbeginn im Herbst oder sogar im Winter dieses Jahres.

ÖSTERREICH: Der Prozess könnte in die heiße Phase des Wahlkampfes fallen.

Ainedter: Mag sein. Das ist aber, glaube ich, egal.(gü)

Anklage: "Tatplan wurde im Jahr 2000 gefasst"

Insgesamt 800 Seiten hat die Anklageschrift in der Buwog-Causa. Zwei Teilbereiche hat das Oberlandes­gericht zwar aufgehoben, die zentralen Punkte bleiben aber. Hier die wichtigsten Fragen in Sachen Buwog:

  • Wer wird angeklagt? Grasser ist der prominenteste Name, die Anklage nennt 14 weitere Beschuldigte: so die Lobbyisten Walter Meischberger (57) und Peter Hochegger (68), Immobilientycoon Ernst Karl Plech (73), Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics (62) sowie Ex-Raiffeisen-Chef Ludwig Scharinger (75).
  • Worum geht es bei der Buwog-Affäre? Hauptthema ist die Privatisierung der Buwog aus dem Jahr 2004. Die Immofinanz überbot die CA Immo knapp und erhielt die Buwog für 9,61 Millionen Eu­ro. Der Tipp kam von Hochegger, der die Info von Grassers Spezi Meischberger erhielt. Dafür flossen über zy­priotische Konten 9,6 Mio. €. Laut Anklage auch an Grasser, der das bestreitet. Der "Tatplan" sei laut Anklage im Jahr 2000 gefasst worden.
  • Was war beim Terminal Tower? Bei der Einmietung der Finanzbehörden in ein Linzer Bürogebäude – Grasser war damals Finanzminister – sollen Bestechungsgelder geflossen sein. So floss eine "Vermittlungsprovision" via Hochegger an Meischberger, der das Geld nach Liechtenstein transferierte.
  • Was droht den Angeklagten? Der Gesamtschaden beträgt laut Anklage immerhin zehn Millionen Euro, den Beschuldigten drohen somit bis zu zehn Jahre Haft.
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