Aber neue Auflagen

Jetzt fix: Grünes Licht für Lobau-Tunnel

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BVwG hat Beschwerden abgewiesen und damit UVP bestätigt.

Die Richter haben entschieden: Der umstrittene Lobautunnel darf gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch grünes Licht gegeben, womit die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) positiv abgeschlossen ist. Allerdings müssen "neue Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes vor Überschreitung von Umweltqualitätsnormen" eingehalten werden, wie das BVwG am Mittwoch mitteilte.

Asfinag will im kommenden Jahr beginnen

Das BVwG hatte das Projekt unter die Lupe genommen, nachdem Tunnelgegner bzw. Umweltschützer die erstinstanzliche Bestätigung der UVP beeinsprucht hatten. Diese Beschwerden hat der dreiköpfige Richtersenat nun abgelehnt. Die Asfinag will folglich schon im kommenden Jahr mit dem Bau des insgesamt 19 Kilometer langen S1-Abschnitts beginnen.

Hofer begrüßt Grünes Licht

Verkehrsminister Norbert Hofer begrüßt die Entscheidung in einer Aussendung. „Das Projekt ist ein weiterer Meilenstein für ein wirkungsvolles Verkehrssystem für die Ostregion. Der Bau der S1 entlastet die Ost Autobahn A4, die Wiener Südost Tangente A23 und den 22. Wiener Gemeindebezirk und bringt damit eine Entlastung für Wien und ein Plus an Verkehrssicherheit, weil der starke Lkw aus den Ortsdurchfahrten verdrängt und am hochrangigen Streckennetz gebündelt wird“, erklärt Hofer.

Blümel lobt Entscheidung

„Heute ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität in der Stadt. Nun ist nach der Dritten Piste auch der Weg für den Lobau-Tunnel und damit ein weiteres wesentliches Infrastrukturprojekt frei. Die rot-grüne Stadtregierung muss nun ein gemeinsames klares Bekenntnis ablegen, dass mit dem Bau des Lobau-Tunnels zügig begonnen wird. Stadträtin Vassilakou ist aufgefordert, die grüne Blockade endgültig aufzugeben“, so Landesparteiobmann Bundesminister Gernot Blümel zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
 
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