Paukenschlag

Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt erneut Anklage gegen Dörfler

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Vorwurf des Amtsmissbrauch gegen Kärntner Altlandeshauptmann

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine neue Anklage gegen den früheren Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ) eingebracht. Es geht um Amtsmissbrauch. "Wir werfen Gerhard Dörfler vor, dass er als Kärntner Landeshauptmann im Jahr 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung erteilt hat", sagte Behördensprecherin Ingrid Maschl-Clausen am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Dörfler habe angeordnet, dass ein nicht verbrauchter Budgetposten in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen werden solle. Damit wurde vermieden, dass die Verfügungsmacht über das Geld verloren geht. Das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter Dörflers wurde eingestellt. Die Rechnung wurde nicht von den Mitarbeitern erstellt, die darin enthaltenen, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen betrafen Medienzwecke, sagte Maschl-Clausen.

Weitere Details wollte die Staatsanwältin zunächst nicht bekanntgeben. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

BZÖ-Wahlbröschüre

Im März dieses Jahres war Dörfler im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbroschüre zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Zudem weitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus dem Strafverfahren heraus die Anklage auf Untreue im Zusammenhang mit Straßenbau-Vergaben aus. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, betreffend die gesamte Amtszeit Dörflers als Straßenbaureferent von 2001 bis 2013.
 

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