Familienbonus

Kurz: 'Niemand steigt schlechter aus'

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Regierung beschließt 1.500-Euro-Steuerbonus für Familien.

Seit Mittwoch ist der Familienbonus von 1.500 Euro pro Kind beschlossene Sache. Die breite Kritik im Vorfeld, es handle sich um eine Benachteiligung von Niedrigverdienern, konterte Kanzler Sebastian Kurz im Rahmen des Ministerrats: „Niemand steigt schlechter aus.“ Es handle sich im Gegenteil um „die größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“.

Lösung. Grundsätzlich gilt: Wer Einkommenssteuer zahlt – also über 1.250 Euro brutto pro Monat verdient – und ein oder mehrere Kinder unter 18 hat, profitiert von dem Bonus. Für jene, die nicht in diese Kategorie fallen, soll es eigene Regelungen geben. Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungsabsetzbetrag werden dafür übrigens gestrichen. Gelten soll das Ganze ab 1. Jänner 2019.

  • Haushalte, die Einkommenssteuer zahlen: Ab einem Einkommen von 1.700 Euro brutto monatlich kann man den Bonus voll ausschöpfen – zahlt also überhaupt keine Einkommenssteuer mehr. Wer zwischen 1.250 und 1.700 Euro verdient, zahlt auch null Steuer, schöpft den Bonus aber nur zum Teil aus. Aufgeteilt werden kann er zwischen den Ehepartnern beliebig.
  • Haushalte ohne Einkommenssteuer: Verdient ein Ehepartner unter 6.000 Euro brutto im Jahr und der andere zwischen 6.000 und 11.000 jährlich, so kann Letzterer einen Alleinverdienerabsetzbetrag beziehen. Zurzeit beträgt dieser 494 €, den will die Regierung nun erhöhen.
  • Alleinerziehende: Ähnlich der Plan für Alleinerziehende, die weniger als 1.250 Euro verdienen. Für die rund 60.000 Betroffenen soll es auch einen Absetzbetrag geben, der höher sein wird als die bisherigen 494 Euro.
  • Geschiedene: Die Regelung ist die gleiche wie bislang. Kinderfreibetrag: Wird von beiden Unterhalt geleistet, so wird der Bonus 50/50 aufgeteilt. Wenn nicht, bekommt der Elternteil, bei dem die Kinder leben, 100 Prozent.
  • Studenten: Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll der Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von 500 Euro bestehen.     

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