Tag 2 im Ibiza U-Ausschuss

Nehammer: Video-Wirrwarr ist Sache der Justiz

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Der Innenminister (ÖVP) machte mehrmals deutlich, dass die Zuständigkeit zur Auslieferung beim Justizministerium liegt und die Staatsanwaltschaft jederzeit Zugriff auf Beweise habe.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat die lange Dauer der Auswertung des sichergestellten Ibiza-Videos bei seiner Befragung im U-Ausschuss damit gerechtfertigt, dass diese komplex sei. Etwa führte er die "unterschiedliche Aufzeichnungsqualität" ins Treffen. Auch seien darin Personen zu sehen, die eine Fremdsprache sprechen.

Warum den Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" und des "Spiegels" in dreieinhalb Tagen die Transkription gelang, wollte Nehammer nicht beurteilen: "Ich verlasse mich auf die Angaben meiner Beamten."

"Herrin des Verfahrens" ist die Staatsanwaltshaft Wien, so Nehammer. Das Bundeskriminalamt führe lediglich die Ermittlungen. Daher müsse auch die Staatsanwaltschaft das Okay für die Weitergabe geben. Das Innenministerium könne da nicht selbstständig entscheiden.

Er selbst sei rund eine Woche bzw. zehn Tage vor der Öffentlichmachung des Videos über den Ermittlungserfolg informiert worden. Dann habe er ein Gespräch mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) geführt, ob man nicht gemeinsam die Ermittlungserfolge darstellt. Nehammer ließ offen, ob er Zadic über die Sicherstellung des Videos informiert hat.

Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium bezeichnete er in dieser Causa als "professionell". Die Staatsanwaltschaft Wien sei in Kenntnis über den Fund des Videos gesetzt worden. Sie hätte jederzeit auf das Video zugreifen können.

Auch die Fahndung der Verdächtigen, die als Lockvogel gedient haben soll, per Foto trotz des geringen Tatbestands sei über die Staatsanwaltschaft Wien erfolgt. Das Bundeskriminalamt habe dabei nicht "eigenmächtig" gehandelt.

Nehammer: Habe Zadic nicht über Video informiert

Nehammer hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nicht über die Sicherstellung des Ibiza-Videos informiert. Nehammer meinte, dass die Staatsanwaltschaft Wien Zadic informieren hätte sollen.

Nehammer hatte die Frage zuvor nicht mit Ja oder Nein beantwortet, er sagte stattdessen mehrfach: "Das Video war nicht im Detail Teil des Gesprächs". Er habe mit Zadic über Öffentlichkeitsarbeit gesprochen. Am Rande einer Ministerratssitzung - "ich glaube, am 20. Mai" - habe er mit Zadic darüber gesprochen, so Nehammer. Anlass seien die "erstaunlichen Ermittlungserfolge" der Polizistinnen und Polizisten sowie der Staatsanwaltschaft gewesen.

Nehammer sagte, er selbst sei rund eine Woche bzw. zehn Tage vor der Öffentlichmachung des Videos von seinem Kabinettschef mündlich über den Ermittlungserfolg informiert worden. Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Wien hatten am 27. Mai die Sicherstellung öffentlich gemacht.

Die zunächst offen gelassene Antwort Nehammers führte zu einer hitzigen Debatte über die Geschäftsordnung zwischen den Fraktionsführern von NEOS und SPÖ und dem Verfahrensvorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP), die in einer Stehung mündete.

Nehammer sagte weiters, ihm sei nicht bekannt, dass es Spannungsverhältnisse in den Ermittlungsbehörden gebe. Dazu, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erst aus den Medien von der Sicherstellung des Videos erfahren haben soll, erklärte der Minister, dass seine Juristen im Haus sagten, dass korrekt vorgegangen worden sei. Er vertraue seinen Beamtinnen und Beamten.



 

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