EU

Österreich möchte Grenzkontrollen verlängern

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Sobotka kündigt Erklärung bei EU-Ministerrat am Freitag an.

Nach Deutschland will auch Österreich seine im Zuge der Flüchtlingskrise verhängten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu anderen Schengen-Mitgliedsstaaten verlängern. Dies werde "in Kürze passieren", sagte der Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), Andreas Großschartner, am Donnerstag auf die Frage, ob Wien die Verlängerung der EU-Kommission offiziell mitteilen werde.

Innenminister Sobotka werde sich beim morgigen EU-Ministertreffen in Luxemburg im Detail dazu äußern, hieß es weiter. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere hatte zuvor die Verlängerung der Grenzkontrollen zu Österreich um sechs Monate bis Mai 2018 bekanntgegeben. Zur Begründung führte er die Terrorgefahr, Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen sowie illegaler Migration innerhalb des Schengen-Raums an.

Reform der Schengen-Regeln

Die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes sind bis 11. November befristet. Vier Wochen vor dieser Frist ist eine Verlängerung der EU-Kommission zu notifizieren. Eigentlich wäre eine Verlängerung nicht mehr möglich gewesen, doch lenkte die EU-Kommission Ende September auf Druck von Deutschland, Österreich und weiteren EU-Staaten ein und schlug eine Reform der Schengen-Regeln vor. Nun sollen die Mitgliedsstaaten das Recht haben, ihre Grenzen zu anderen Schengen-Staaten bis zu drei Jahre wegen Terrorgefahr zu kontrollieren.

Gegen die österreichischen Grenzkontrollen macht vor allem Slowenien mobil. Das Nachbarland sieht durch die oftmals stundenlange Staus auslösenden Maßnahmen seine Export- und Transportwirtschaft negativ betroffen. Der slowenische Ministerpräsident Miro Cerar kündigte beim jüngsten EU-Gipfel in Tallinn an, diesbezüglich das Gespräch mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker suchen zu wollen. Ljubljana sei in dieser Frage "unnachgiebig", weil es keinen objektiven Grund für die Kontrollen gebe. Slowenien hatte im Zuge der Flüchtlingskrise seine Kontrollen an der Schengen-Außengrenze zu Kroatien verschärft.

Ein Ausnahmefall

Ein "Ausnahmezustand" rund um die Flüchtlingskrise besteht bereits aber seit Herbst 2015. Im Zuge der starken Flüchtlingsbewegung über den Balkan Richtung West-Mittel- und Nordeuropa führten fünf Länder - neben Österreich auch Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen - Grenzkontrollen ein. Für Österreich gilt die Sonderregelung allerdings ausschließlich für die Grenze zu Ungarn und Slowenien. Mitte Mai war sie noch einmal um weitere sechs Monate verlängert worden. Laut Schengen-Kodex war es aber die letzte mögliche Verlängerung, und die anderen EU-Staaten wollen die Kontrollen nun auch auslaufen lassen.

 Ein Schengen-Staat entscheidet souverän und ist nach Artikel 24 nur dazu verpflichtet, die anderen Länder und die EU-Kommission zu informieren und die Gründe zu erläutern. Hinsichtlich der Kontrollpläne für die Brenner-Grenze zu Italien vor dem Hintergrund der Flüchtlingsankünfte per Boot über das Mittelmeer hat Österreich bis zum gestrigen Dienstag Brüssel nicht in Kenntnis gesetzt. Laut Schengen-Kodex müsste dies "spätestens vier Wochen vor der geplanten Wiedereinführung" der Grenzkontrollen "im Hinblick auf mögliche Konsultationen" geschehen - außer ein Bedarf an Kontrollen kristallisiert sich in kürzerer Frist heraus.

Letzter Ausweg

Wie im Fall Ungarn/Slowenien würde beim Brenner gemeinsam darüber beraten, ob die "Maßnahmen im Verhältnis zu den Ereignissen, die der Anlass für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen sind, sowie zur Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit stehen". Dabei werden vorübergehende Grenzkontrollen als "letzter Ausweg" betrachtet. Bedingung für die Wiedereinführung der Kontrollen an Binnengrenzen ist eine "Empfehlung" des Rates der Mitgliedstaaten. Diese stützen sich bei der Entscheidung, ob Kontrollen wirklich nötig sind, auf eigene Analysen und Expertisen der EU-Kommission. Über Verlängerungen sind bis maximal zwei Jahre erlaubt, wenn die EU-Außengrenze durch ein anderes Schengen-Land dauerhaft und ernsthaft nicht gesichert werden kann.

Bei einem Notfall ist es möglich, dass ein Schengen-Staat unverzüglich die Grenzen kontrolliert - aber nur für zehn Tage. Österreich brachte in den vergangenen Jahren mehrmals die Einführung der Grenzkontrollen am Brenner ins Gespräch.

Die Reisefreiheit im Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften Europas. Zu den 26 Mitgliedern gehören die EU-Staaten Österreich, Italien, Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie die Nicht-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Frankreich kontrolliert seit Jänner 2017 und noch bis 15. Juli unter einem anderen Titel - "vorhersehbare Ereignisse" - seine Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen. Grund: "Anhaltende Terrorgefahr". Bis 15. Juli gilt in Frankreich auch der nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 mit 130 Toten verhängte Ausnahmezustand. Er wurde bisher fünf Mal verlängert und soll ein weiteres Mal, bis 1. November verlängert werden.

Regularien

Über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in einem Ausnahmefall, wie ihn die Bundesregierung in Sachen Brenner sieht, heißt es laut EU-Regulierung wörtlich:

 "Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen sollten abgewogen werden gegen die Bedrohung der öffentlichen oder internen Sicherheit, die einen Bedarf der Wiedereinführung nach sich zieht, sowie alternativen Maßnahmen, die auf nationaler oder Unions-Ebene oder beiden Ebenen ergriffen werden könnten sowie gegen die Auswirkungen, die solche Kontrollen auf den freien Personenverkehr im grenzkontrollfreien Raum haben.

Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen kann in Ausnahmefällen notwendig sein im Fall einer ernsten Bedrohung der öffentlichen und inneren Sicherheit (...) insbesondere nach Terrorereignissen oder -drohungen oder wegen Bedrohungen durch das organisierte Verbrechen.

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