Alpbach-Skandal

Pilz zittert vor Grapsch-Opfer

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Die Zeugen werden aussagen, das Pilz-Opfer klärt ihre Aussage gerade mit den Anwälten ab.

Die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Peter Pilz sind jetzt Fall für Justiz und Polizei. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen zu dem Vorfall in Alpbach 2013 dem Landeskriminalamt übertragen.

Aussage vor Justiz: EVP-
Mitarbeiterin bei Anwälten

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Einvernahmen gab es noch keine, doch die Zeugen wären bereit, gegen Pilz eine Aussage zu machen. Anwalt Oliver Stauber, der die Belästigung mit eigenen Augen miterlebt hat, sagt zu ÖSTERREICH: „Selbstverständlich sage ich aus.“ Auch ein zweiter Zeuge des Vorfalls meint: „Ich stehe zu meinen Aussagen.“ Beide gehen davon aus, dass auch die von der Belästigung betroffene Frau aussagen wird.

Die Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei (EVP) kläre derzeit mit ihren Anwälten ab, ob sie aussagt und wie sie die Aussage anlegen würde, ist aus der EVP zu hören.

Pilz kann vor den Aussagen jedenfalls zittern. „Der Vorfall war schon heftig“, sagt Stauber. Für die Justiz ist jetzt entscheidend, ob es sich „nur“ um sexuelle Belästigung handelt. Dann wäre das Delikt nämlich bereits verjährt. „Wurde auch Gewalt angewendet, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Dann könnte auch ohne Einverständnis des Opfers weiter ermittelt werden.

Köstinger dementiert: 
»Ich bin nicht betroffen«

Ein Gerücht, dass Elisabeth Köstinger – bis 2014 Abgeordnete der EVP – betroffen war, dementiert diese. „Ich war es nicht“, sagt sie zu ÖSTERREICH. Für Pilz gilt jener Satz, mit dem er gerne andere konfrontiert: Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zeuge Stauber: »Gehe davon aus, dass Betroffene aussagt«

ÖSTERREICH: Sie sind Zeuge des Vorfalls. Werden Sie eine Aussage machen?

Oliver Stauber: Selbstverständlich, so, wie es meine Bürgerpflicht ist. Ich gehe davon aus, dass das die anderen Zeugen und die betroffene Dame auch tun.

ÖSTERREICH: Entscheidend ist für die Justiz, ob neben der Belästigung auch Gewalt angewendet wurde. Wie sehen Sie das?

Stauber: Der Vorfall war schon heftig, aber schwere Körperverletzung war es natürlich keine.

 

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