Rechtskräftig verurteilt

Wirbel um FPÖ-Kandidaten im Burgenland

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42-Jähriger wurde wegen Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt.

Große Aufregung vor der Gemeinderatswahl im Burgenland. In der Gemeinde St. Andrä am Zicksee (Bezirk Neusiedl am See) steht ein Mann auf der FPÖ-Liste, der wegen Widerbetätigung rechtskräftig verurteilt wurde.

Der 42-jährige Politiker wurde im vergangenen November vom Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro rechtskräftig verurteilt. Wir die BVZ berichtet, hatte dieser auf Facebook gefordert, das NS-Konzentrationslager Mauthausen wieder zu öffnen. Der FPÖ sei dieser aber nicht bekannt gewesen.

„Es ist natürlich eine ungute Geschichte im Vorfeld einer Gemeinderatswahl, die wir gern vermieden hätten - und die wir auch vermieden hätten, wenn wir das schon im Vorfeld gewusst hätten“, so FPÖ-Landesgeschäftsführer Ries gegenüber dem ORF. Der 42-Jährige kann nun aufgrund der Fristen nicht mehr von der Liste gestrichen werden und kandidiert nun an der dritten Stelle. Der FPÖ angehört hat der Verurteile allerdings nie.

Die Grünen üben in einer Aussendung bereits harte Kritik: „Bislang gibt es sowohl in der Causa Hübner als auch bei dem FPÖ-Kandidaten im Burgenland nur Ausreden und Verdrehungen. Strache ist anscheinend unfähig, hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Darum müssen ihm und der FPÖ die anderen Parteien erklären, dass sich die FPÖ mit dieser Haltung aus dem Rennen nimmt. Die FPÖ darf kein Koalitionspartner in einer Regierung werden", so Karl Öllinger.

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