Schweiz

17-jähriger Lette hackt Menschen mit Beil nieder

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Der Bursche wurde auf der Flucht von Polizisten angeschossen und festgenommen.

Bei einer Gewalttat mit einer Hacke in Flums im Schweizer Kanton St. Gallen sind acht Menschen verletzt worden, darunter ein acht Monate altes Kind. Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 17-jährigen Letten. Er war mit einem Beil auf seine Opfer losgegangen.
 
17-jähriger Lette hackt Menschen mit Beil nieder
© APA
 
Der Jugendliche griff am Sonntag kurz nach 20.00 Uhr auf dem Postplatz in Flums mehrere Passanten an. Zunächst attackierte er ein Ehepaar mit einem Kleinkind mit einem Beil, berichtete die Kantonspolizei St. Gallen am Montag. Die 30-jährige Frau und der 36-jährige Mann wurden beide verletzt, der Mann schwer. Das Baby fiel aus dem Kinderwagen, es befand sich am Montag noch zur Überwachung in einem Spital.
 
Passanten, die den Opfern helfen wollten, wurden ebenfalls verletzt. Danach flüchtete der Angreifer mit einem gestohlenen Fahrzeug, mit dem er dann einen Unfall baute. Wahrscheinlich zu Fuß gelangte er zu einem Tankstellenshop, wo er weitere Menschen verletzte. Die Kantonspolizei St. Gallen nahm den Jugendlichen fest. Dabei wurde auch der 17-Jährige verletzt. Hinweise auf einen möglichen politischen Terrorakt gebe es vorerst nicht, hieß es.

 

 

17-jähriger Lette hackt Menschen mit Beil nieder
© APA

Der Axt-Angriff geht nach Justizangaben wohl auf psychische Probleme des Täters zurück. Der Jugendliche sei in seiner Handwerkerlehre wegen Gewaltfantasien in diesem Jahr mehrfach aufgefallen und könnte an einer Persönlichkeitsstörung leiden, sagte Staatsanwalt Stephan Ramseyer am Montag in St. Gallen.

Der mutmaßliche Täter stammt aus Lettland und kam vor rund vier Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz. Der junge Mann sei vor vier Monaten der Jugendsozialarbeit aufgefallen, weil er Gewaltfantasien geäußert hatte. Später erfolgte eine Meldung der Berufsschule.
 
Es folgten Abklärungen der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes und schließlich wurde Mitte September durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt, ob eine akute Gefährdung Dritter besteht. Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass keine Zwangsmaßnahmen angezeigt seien, sagte Ramseyer, Leitender Jugendanwalt. Es seien Maßnahmen eingeleitet worden, die vom 17-Jährigen, aber auch von seinen Eltern eingehalten wurden.
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