In Haiti

Nach Erdbeben: Helfer feierten Orgien

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Mitarbeiter von Oxfam ließen sich während des Hilfseinsatzes Prostituierte bezahlen.

Mitarbeiter der Hilfsorganisation Oxfam haben sich während eines Einsatzes in Haiti Prostituierte bezahlen lassen. Mit dem Geld der Nichtregierungsorganisation hätten die Oxfam-Mitarbeiter, die nach dem Erdbeben von 2010 zu einem Hilfseinsatz in dem Karibikstaat waren, Orgien mit Prostituierten veranstaltet, berichtete die britische Zeitung "The Times" am Freitag.
 
Oxfam habe 2011 eine interne Untersuchung eingeleitet, die eine "Kultur der Straflosigkeit" unter den Oxfam-Kollegen ans Licht brachte. Eine ungenannte Quelle, auf die sich die Zeitung berief, sagte, die Sexpartys hätten in von Oxfam bezahlten Unterkünften und Hotelzimmern in Haiti stattgefunden. Fotos von einer der Partys zeigten demnach Prostituierte in Oxfam-T-Shirts.
 
Der Zeitung zufolge trat der Leiter von Oxfam in Haiti, Roland van Hauwermeiron, damals zurück. Es seien keine Disziplinarmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden, obwohl er zugegeben habe, Prostituierte bezahlt zu haben. Auch zwei weitere Männer seien von ihren Posten zurückgetreten, vier weitere seien versetzt worden. Die haitianische Justiz sei nicht eingeschaltet worden.
 

Interne Untersuchung

Eine Oxfam-Sprecherin sagte, einige Mitarbeiter seien nach der internen Untersuchung versetzt worden, andere hätten die Organisation vor Beendigung der Untersuchung verlassen. "Der örtliche Büroleiter hat die gesamte Verantwortung für die Ereignisse, die unter seiner Führung geschehen sind, übernommen", sagte sie. Demnach gab sich Oxfam mit seiner Kündigung zufrieden, "weil er die Untersuchung unterstützt hat und uneingeschränkt kooperiert hat".
 
Oxfam bestritt, dass die Organisation die Vorfälle habe vertuschen wollen. "Oxfam nimmt jede Anschuldigung wegen unangebrachten Verhaltens sehr ernst", sagte die Sprecherin der internationalen Hilfsorganisation mit Sitz im englischen Oxford. Vorwürfe, wonach minderjährige Prostituierte engagiert wurden, seien "nicht bewiesen".
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