Neu: Steuergutschrift kommt automatisch

Steuergutschrift

Neu: Steuergutschrift kommt automatisch

Wann bekommen Sie die automatische Gutschrift?

Unter diesen Voraussetzungen zahlt Ihr Finanzamt zu viel einbehaltene Lohnsteuer ohne einen Antrag automatisch zurück:

  • Sie haben bis Ende Juni 2018 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2017 beantragt.
  • Sie haben 2017 nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
  • Sie haben 2016 und 2017 weder Werbungskosten noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder etwa den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht.

Das soll gewährleisten, dass eine nachträgliche Änderung nicht mehr erforderlich ist.

Warum erst ab Juli 2018?

Bis dahin werden die meisten Arbeitnehmerveranlagungserklärungen zur Berücksichtigung von steuerlichen Abzugsposten abgegeben. Wer das nicht gemacht hat, profitiert von der automatischen Arbeitnehmerveranlagung und bekommt seine Gutschrift überwiesen.

Gute Nachrichten vom Finanzamt

Wenn Sie für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Frage kommen, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälfte 2018 ein Informationsschreiben. Das Finanzamt bittet Sie darin, Ihre Kontodaten bekannt zu geben oder zu überprüfen und mögliche Änderungen zu melden. Stimmen die Kontodaten, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten einen Bescheid und die Steuergutschrift wird rund 5 bis 6 Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens automatisch auf das Konto ausbezahlt.

FACT-BOX

Wussten Sie, dass ...

... im Jahr 2016 rund 4,2 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt wurden?

... im Jahr 2017 erstmals 770.000 Menschen von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitiert haben?

… Sie Ihre Steuerangelegenheiten 24 Stunden am Tag und ortsunabhängig online erledigen können? FinanzOnline macht es möglich: www.finanzonline.at.

Mehr über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auf: www.bmf.gv.at/aanv

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