Spar, REWE und Hofer

Supermarkt-Beschäftigte bekommen Prämien

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Bei Spar, Rewe und Hofer gibt es wegen Corona-Belastung Bonuszahlungen.

Sie werden in der derzeitigen Corona-Krise als Heldinnen und Helden gefeiert: Die Beschäftigten in den Supermarktketten. Nun winken ihnen Prämien. Der Salzburger Handelskonzern Spar hat bereits gut 3 Mio. Euro an die durch den ersten Riesenkundenansturm inklusive Hamsterkäufen (siehe Foto) vorerst besonders getroffenen Mitarbeitergruppen ausgeschüttet, hieß es auf APA-Anfrage.

Rewe

Bei Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa) bekommen alle 40.000 Beschäftigten in den Filialen, Lagern und der Logistik in den nächsten Tagen einen "Danke-Bonus" auf ihre Mitarbeiterkarte aufgebucht. In Summe macht das Unternehmen dafür einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag locker. "Wir sagen nicht nur Danke für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser schwierigen Ausnahmesituation, sondern wir honorieren ihr Engagement zugleich in finanziell spürbarer Weise", so das Unternehmen in einer Stellungnahme.

Hofer

Auch beim Diskonter Hofer bekommen die Beschäftigten im Verkauf und in der Logistik eine Bonuszahlung, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird. "Uns ist bewusst, dass unsere Mitarbeiter derzeit wirklich Außergewöhnliches leisten. Eine Mehrarbeit in diesem Ausmaß mit derart großartigem Engagement zu meistern, ist nicht selbstverständlich", so Hofer-Chef Horst Leitner laut einer Aussendung.

Viele Teilzeitangestellte

Zwei Drittel der Beschäftigten im österreichischen Handel sind weiblich. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Vollzeitangestellte liegt derzeit im alten Kollektivvertrag bei 1.675 Euro brutto pro Monat, im neuen KV macht es 1.714 Euro brutto aus. Allerdings arbeitet ein Großteil Teilzeit.

Auch in anderen Ländern winken den Beschäftigten Bonuszahlungen. In Frankreich etwa bekommen Supermarkt-Verkäuferinnen eine Prämie von 1.000 Euro. Die französische Regierung hatte Einzelhändler zuvor aufgerufen, solche Prämien in der Corona-Krise auszuzahlen, damit die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Die Sonderzahlungen sind dort von Steuern und Abgaben befreit.

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