Unternehmer wehrt sich

kitzVenture-Skandal: Anzeige gegen Tiroler Kanzlei

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Greiter, Pegger, Kofler & Partner ist eine in Innsbruck ansässige, renommierte Rechtsanwaltskanzlei, die seit geraumer Zeit durch die kitzVenture GmbH auf über eine halbe Million Euro Schadensersatz verklagt wird. Jetzt ermittelt auch noch die Tiroler Rechtsanwaltskammer.

Nach dem Knalleffekt im kitzVenture-Schadenersatzprozess geht die Causa in die nächste Runde. Auf Anfrage bestätigte kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock gegenüber oe24.at: "Ich kann bestätigen, dass ich in meiner Funktion als Geschäftsführer der kitzVenture GmbH Anzeige bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer gegen die Kanzlei Greiter, Pegger, Kofler & Partner erstattet habe und diese auch unter dem Aktenzeichen KA20-054 die Ermittlungen aufgenommen haben – für mich persönlich ist der Vorgang auch ein Fall für den Staatsanwalt und ich bin gespannt, ob der zuständige Kammeranwalt die zuständige Staatsanwaltschaft einschaltet." Und weiter: "In meinen Augen steht hier der Ruf der gesamten österreichischen Anwaltschaft auf dem Spiel, denn ein Mandant hat nur dann eine Chance auf effektiven Rechtsschutz, wenn er sich darauf verlassen kann, dass er von einem Rechtsanwalt kompetent und zuverlässig vertreten wird, und sollte es hier zu einer Fehlberatung kommen, der hierdurch entstehende Schaden auch reguliert wird."

kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock hierzu: "Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, und versucht mit jeglichen juristischen Winkelzügen, sich der Verantwortung zu entziehen. Allein das Vorbringen des Einwandes der Verjährung eines Haftungsanspruches eines Mandanten gegen einen Rechtsanwalt sollte meiner Meinung nach bei einem Mandatsverhältnis standeswidrig sein. Wobei wir die Verjährung auch nicht als gegeben ansehen."

"Ich kann es bis heute auch nicht nachvollziehen, warum hier weder von der Rechtsanwaltskanzlei noch von deren Versicherer keine Vergleichsverhandlungen geführt werden. Wir sind dafür offen, ich bin aber auch notfalls bereit, bis zum Obersten Gerichtshof oder zum EUGH zu gehen."

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