Coronavirus

Bis 30.000 € Strafe für Corona-Sünder

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Der Kampf gegen die steigenden Infektionszahlen geht in die nächste Runde. 

Wien. Die „Aktion scharf“ gegen Maßnahmen-Verweigerer startet heute. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Schmerzende Strafen für Gäste & Gastronomen

➔ Gast: bis 3.600 Euro. Wer als Gast in einem Lokal erwischt wird und etwa die Sperrstunde missachtet (spätestens 1.00 Uhr früh), muss bis zu 3.600 Euro Strafe bezahlen. Das steht in dem „Covid-19-Maßnahmengesetz“.

➔ Besitzer bis 30.000 Euro. Für den Gastronomen, in dessen Lokal die Regeln missachtet werden, gilt ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.

➔ Mehr als 10 Personen. Hier greift das Epidemiegesetz: Wenn sich in einem Innenraum mehr als zehn Personen versammeln (ausgenommen sind Privatwohnungen), kann eine Strafe – nach einer Anzeige der Polizei – auf bis zu 1.450 Euro festgelegt werden.

Covid-Maßnahmen. Seit Mitternacht gelten die verschärften Maßnahmen.

➔ Maskenpflicht. Sie gilt ab heute auch auf Märkten, in Shoppingcentern und auf Messen.

➔ Lokale. Rückkehr der Maske. Nur bei Tisch darf sie abgenommen werden, sonst muss sie in der Gastronomie immer getragen werden. Neu ist jetzt auch: Pro Tisch sind nur 10 Personen erlaubt. An der Bar darf nichts serviert werden.

➔ Keine Partys. Im Inneren (außer daheim) dürfen nie mehr als 10 Personen zusammenkommen. Das gilt auch für Hochzeiten etc.

➔ Sperrstunde. Ist ab sofort ausnahmslos um 1.00 Uhr. Bundesländer können sie aber nach vorne verlegen.

➔ Ausnahmen. Für Begräbnisse, religiöse Feste und Demos gilt das nicht.

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