Coronavirus

Corona: Cobra-Einsatz gegen Verschwörungstheoretiker

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Österreichweite Polizieiaktion mit der Spezialeinheit Cobra gegen eine Gruppe von Coronavirus-Verschwörungstheoretikern aus der Staatsverweigerer-Szene: Vier Tatverdächtige wurden festgenommen.

Die in Österreich laut Quellen aus der Justiz aktive Gruppierung soll beste Kontakte zu einem 162 Personen zählenden internationalen Netzwerk haben. Das Ermittlungsverfahren, das jetzt zu den fünf Hausdurchsuchungen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und in der Steiermark geführt hat, leitet die Staatsanwaltschaft Graz: Mehrere Tatverdächtige sollen "staatsfeindliche Verbindungen" organisiert haben, sie dürften auch Mitglieder des staatsfeindlich agierenden Pseudo-Gerichtshofs "Global Court of the Common Law" sein.

"Coronavirus-Verschwörungstheoretiker"

Am Wochenende hatten die Beamten des Verfassungsschutzes und die Spezialeinheit Cobra dann grünes Licht für mehrere Zugriffe: Die Cobra stürmte die Wohnungen von fünf "Coronavirus-Verschwörungstheoretikern und Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung" (Zitat aus einem Ermittlungsakt). Bei einem der Zielobjekte musste die Haustüre gewaltsam geöffnet werden, weil der Tatverdächtige nicht freiwillig geöffnet hat.

Vier Verhaftungen bei Polizei-Razzia

Bei der Polizeiaktion am Montagvormittag wurden vier Personen festgenommen sowie ein Verdächtiger zur Einvernahme vorgeführt. Über den ideologischen Hintergrund dieser Verschwörungstheoretiker und mutmaßlichen Staatsverweigerer hörte oe24 aus Ermittlerkreisen: "Anhänger dieser Gruppierung sehen sich nicht verpflichtet, dem öffentlich-rechtlichen System zu folgen. So behaupten diese Personen etwa: ,Wir sind über dem Staat, wir haben eine eigene Gerichtsbarkeit.' Oder: ,Der Papst hat die Immunität der Richter und Staatsanwälte aufgehoben.'"

Die Aktivitäten dieser Gruppierung führen auch immer wieder dazu, dass selbst ernannte Richter oder "Sheriffs" konkret Mitarbeiter von Gerichtsbehörden bedrohen. Und laut Ermittlern käme es auch immer wieder "eine finanzielle Bereicherungsabsicht" dazu. Bei einer Verurteilung nach § 246 StGB ("Staatsfeindliche Verbindungen") drohen bis zu fünf Jahre Haft.

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