Fiese Internet-Abzocke

Corona-Betrüger und Abo-Fallen am Vormarsch

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Internet-Gauner wollen heimische Nutzer in die Abzockfalle locken.

Am Dienstag wurde der "Internet-Ombudsmann" Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass immer mehr Österreicher auf das Angebot der unabhängigen Streitschlichtungs- und Beratungsstelle  zurückgreifen. In Summe wurden 4.762 Beschwerden und 5.584 Anfragen bearbeitet. Der häufigste Beschwerdegrund sind Abo-Fallen im Netz. Aktuell stark gefragt sei die kostenlose Beratung bei Problemen und Fragen rund um Online-Shopping in Coronazeiten.

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Abo-Fallen

Mit 38 Prozent führen „Abo-Fallen“ –  wie schon in den Vorjahren  – das Ranking der häufigsten Beschwerdegründe an. Nach wie vor betreffen diese zu einem großen Teil betrügerische Film-Streaming-Plattformen: Auf der Suche nach kostenlosen Blockbustern registrieren sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren persönlichen Daten. Statt der erhofften Unterhaltung bekommen sie allerdings wenige Tage später eine Rechnung für eine – angeblich abgeschlossene – kostenpflichtige Mitgliedschaft.
 
Auch die Beschwerden zu Abo-Fallen mit Kreditkartenabbuchungen haben zugenommen. Hier wird Nutzern oftmals (via SMS, Spam oder Werbung) vorgegaukelt, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen. Geben sie ihre Kreditkartendaten preis – um etwa die Teilnahmegebühr oder Versandkosten zu bezahlen – sind sie bereits in die Online-Falle getappt: Die Betrüger buchen monatlich bestimmte Beträge ab.
 
In sämtlichen Fällen konnte der Internet Ombudsmann Entwarnung geben und betroffene Konsument/innen beruhigen: Ein wirksamer Vertrag kommt bei solchen Betrugsmaschen nicht zustande und die gestellten Rechnungen müssen daher auch nicht bezahlt werden.
 
 

Fake-Shops

Mit deutlichem Abstand (16 Prozent) folgen Fake-Shops bzw. Markenfälscher-Shops auf Platz 2 in der Beschwerdeliste. Als Fake-Shops werden Websites bezeichnet, die das Bestehen eines Online-Shops vortäuschen – der de facto nicht existiert. Vielmehr zielen diese Seiten nur darauf ab, Kaufwilligen im Rahmen einer vermeintlichen Warenbestellung Geld abzuknöpfen. Spitzenreiter in dieser Kategorie war 2019 der angebliche Online-Shop „CRAGOO“.
 
Markenfälscher-Shops wiederum sind unseriöse Online-Händler (oft mit Sitz in China), die über ihre Websites minderwertige bzw. gefälschte Produkte verkaufen.
 
 

Corona-Krise

Cyberkriminelle nützen aktuell den massiven Anstieg von Online-Shopping sowie die Verunsicherung der Bevölkerung aus. So locken die Betreiber von Fake-Shops Konsumenten beispielsweise mit derzeit besonders gefragten medizinischen Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel oder Schutzkleidung. Auch gefälschte E-Mails von Paketdienstleistern oder Mobilfunkanbietern sollen User in die Falle locken.
 
Wer solche medizinischen Artikel online kaufen will, sollte sich genau ansehen, welchem Anbieter er sein Geld zukommen lässt. Generell gilt für das Erkennen von Fake-Shops: Wer bei einem unbekannten Online-Shop einkaufen möchte, sollte zuerst im Internet nach Erfahrungen zu diesem Shop suchen. Oft findet man bei unseriösen Angeboten bereits Warnungen anderer Verbraucherinnen und Verbraucher. Werden noch keine relevanten Suchergebnisse angezeigt, kann das ebenfalls auf einen unseriösen Shop hindeuten, da diese oft nur kurze Zeit online sind.

Skeptisch sollte man auch werden, wenn es keine Angaben zu den Zahlungsbedingungen gibt oder das Impressum fehlt. Allerdings fälschen betrügerische Online-Shops oftmals Firmendaten. Werden auf der Startseite zahlreiche Zahlungsmöglichkeiten angepriesen, doch am Ende bleibt nur die Zahlung durch Vorabüberweisung übrig, deutet das auf Betrug hin.

 
 

Online-Shopping

Weitere Beschwerdegründe, die den Internet Ombudsmann 2019 beschäftigten, waren klassische Probleme im E-Commerce wie Unklarheiten beim Vertragsabschluss (8 Prozent), Lieferverzug bzw. keine Lieferung (7 Prozent), Streitigkeiten rund um das gesetzliche Rücktrittsrecht (5 Prozent), die Wirksamkeit einer Kündigung bzw. die Laufzeit eines Vertrags sowie Beschwerden zum Thema Datenschutz (jeweils 4 Prozent).
 
Wer beim Thema Online-Shopping nur an physische Produkte denkt, irrt übrigens: Waren sind zwar als Beschwerdegegenstand in der Mehrheit (55 Prozent), aber in immerhin 42 Prozent der Fälle ging es um Dienstleistungen. Dies kann sowohl reale Dienstleistungen, die über das Internet gebucht werden (z. B. Reisen oder Handwerkerdienstleistungen), als auch digitale Dienstleistungen wie Hosting-Dienste oder Soziale Medien betreffen. 22 Prozent der Beschwerden hatten digitale Inhalte wie online bezogene Filme, Musik-Downloads oder E-Books zum Gegenstand.
 

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