Verbesserungen für Online-Shopper

Fake-Bewertungen kommen Amazon & Co. bald teuer

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Mehr Transparenz und besserer Schutz vor Betrug bei Online-Einkäufen.

Europäische Verbraucher sollen in Zukunft deutlich besser vor Betrügereien im Onlinehandel geschützt werden. Das EU-Parlament billigte nun mehrere Gesetzesvorlagen, die den Verbraucherschutz voranbringen sollen. Dabei stechen besonders die geplanten Regelungen für Produktbewertungen und der individuellen Preisgestaltung hervor.

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Mehr Transparenz

Die Vorlage sieht beispielsweise Transparenzregeln für  Online-Bewertungen  von Produkten oder Dienstleistungen vor. Anbieter wie Amazon, eBay oder booking.com müssen offenlegen, wie das Ranking für ihre Angebote zustande kommt. Verbraucher sollen so erfahren, dass manche Empfehlungen auf Online-Marktplätzen oder Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil die Anbieter dafür die höchsten Provisionen gezahlt haben.

Internet-Anbieter müssen außerdem angeben, ob sie  Algorithmen mit personalisierten Werbungen oder Preisen  benutzen. Verbraucher sollen EU-weit Anspruch auf Entschädigung erhalten oder einen Vertrag kündigen können, wenn sie Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wurden - etwa von aggressiver oder irreführender Werbung.

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Höhere Strafen und Qualitätsstandards

Weiters werden höhere Strafen für Unternehmen festgelegt, die im Onlinehandel ihre Kunden betrügen. Bei weitreichenden unlauteren Geschäftspraktiken sollen mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land fällig werden können. Bisher haben nationale Verbraucherschutzbehörden in derlei Fällen vergleichsweise wenig Schlagkraft. 

Darüber hinaus sollen doppelte Qualitätsstandards von Produkten in Europa verboten werden - also etwa minderwertige Lebensmittel wie Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa. Kunden, die auf Online-Marktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Diese sollen die Vorgaben dann binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

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