Soll ab 2020 gelten

Registrierungs-Pflicht für Postings kommt

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Kampf gegen Hass und Hetze im Netz - Bis zu 500.000 Euro Strafe

Medienminister Gernot Blümel (ÖVP, Bild) hat die Regierungspläne zur Registrierungspflicht für Nutzer von Online-Foren am Mittwoch verteidigt. Was in der analogen Welt strafbar sei, sei auch im digitalen Raum verboten. Daher müsse die Identifizierbarkeit gegeben sein, damit Personen, die widerrechtliche Handlungen setzen, ausforschbar seien, so Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Zeitungen, aber auch Plattformen wie Facebook verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym (Nicknames) verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können. Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als " digitales Vermummungsverbot " und als  Maßnahme gegen Hasspostings im Netz
 

>>>Nachlesen:  Gesetz gegen Hass im Netz kommt

Soll ab 2020 gelten

Wie Blümel (Bild) am Mittwoch Ö1-"Morgenjournal" sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Online-Plattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Damit würde es - Beschluss im Herbst vorausgesetzt - also für die österreichischen Tageszeitungen gelten, aber auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FP-nahe wie "Unzensuriert.at". Man wolle nämlich "Start-up-Gründungen" nicht behindern, so Blümel. Große internationale Plattformen sollen daher einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Österreich benennen. Für die User bestehender Foren und Internet-Plattformen soll die Registrierungspflicht ebenfalls gelten, allerdings wird es hier laut Blümel Übergangsfristen geben. 

>>>Nachlesen:  Regierung für digitales Vermummungsverbot

Bis zu 500.000 Euro Strafe

Ein Entwurf für das "Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz" ging am Mittwoch in Begutachtung. Der Medienminister geht davon aus, dass die Registrierung der Nutzer - sie müssen den Betreibern der Internet-Plattformen künftig mit Namen und Adresse bekannt sein - "durch die technischen Möglichkeiten, die es am Markt gibt, relativ leicht machbar" sein werde. Möglich wäre etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels SMS-Code-Bestätigung, weil ja auch die Nutzer von Telefonwertkarten mittlerweile namentlich bekannt sein müssen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

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