Seit 1. Jänner Pflicht

Achtung: Frist für SIM-Registrierung läuft ab

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Betroffene Nutzer haben nicht mehr lange Zeit - danach funktionieren Handy oder Router nicht mehr.

Seit Jahreswechsel müssen in Österreich neu gekaufte SIM-Karten registriert werden. Dabei ist es ganz egal ob Wertkarte („Prepaid“) oder Vertrag („Postpaid“), herkömmlicher Sprachtarif oder reiner Datentarif im mobilen WLAN-Router. SIM-Karten-Nutzer mit Vertrag haben schon bei Vertragsabschluss ihre notwendigen Daten angegeben. Aber bereits vor Jahreswechsel bestehende Nutzer von Wertkarten müssen die Registrierung ihrer bis dahin anonymen SIM-Karten bis zum 1. September 2019 nachgeholt haben, erinnert die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) in einer Aussendung. Passiert das nicht, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aktiv genutzt werden.
 

So funktioniert‘s

Der Mobilfunkanbieter muss Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbH muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen. Die „Identifikationsverordnung“ gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei deren Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). „Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrem Betreiber, welche Unterlagen Sie benötigen. Das kann zum Beispiel der PUK-Code sein“, empfiehlt Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer.
 

Minderjährige und Kosten

Das zuständige Ministerium (BMVIT) legt die gesetzlichen Vorgaben so aus, dass für die bloße Identifizierung keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Minderjährige Nutzer können sich also eigenständig registrieren. Die Daten des gesetzlichen Vertreters müssen dabei nicht zusätzlich erhoben werden.
Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verlangen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet. Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handyshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie die Registrierung durchführen. „Fragen Sie am besten vor Kauf der Prepaid-SIM-Karte oder vor der Registrierung nach den Kosten und Möglichkeiten“, rät Steinmaurer.

Strafen

Die erfolgreiche Registrierung ist für die Mobilfunkanbieter übrigens verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.
 

Externer Link

Die RTR hat auf ihrer Homepage eine Liste mit Links zu den Registrierungs-Informationen von rund 20 Betreibern zusammengestellt.
 
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