Missbrauchs-Prozess

Seisenbacher: ''Da war höchstens ein Kuss''

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Der gefallene Spitzensportler wurde im vollem Unfang der Anklage schuldig gesprochen: 5 Jahre Haft. Urteil nicht rechtskräftig. 

Wien. Montagfrüh wurde der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ­gegen den zweifachen Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher (59) fortgesetzt.

Der 59-Jährige blieb bei seiner bisherigen Verantwortung, nicht schuldig zu sein. Für Seisenbacher – er hatte sich zu Prozessbeginn als Opfer einer Verschwörung bezeichnet – wurde es aber immer enger.

Video zum Thema: Fünf Jahre Haft für Peter Seisenbacher

Zwei ehemalige Schüler sagten vor Gericht aus

Am zweiten Prozesstag sagte eine heute 34-Jährige aus: Die Zeugin lernte Seisenbacher als Judoschülerin kennen, trainierte bei ihm. Es entstand eine Beziehung zwischen der damals 16-Jährigen und Peter Seisenbacher (damals 41 Jahre alt).

Die Zeugin gab an, dass sich ihr eines der drei mutmaßlichen Opfer mit den Worten anvertraute: „Du, weißt eh, ich habe auch was mit dem Peter.“ Als sie Seisenbacher damit konfrontierte, soll er versucht haben, es ins Lächerliche zu ziehen. Die Jugendliche bohrte weiter. Bis Seisenbacher am Ende zugegeben haben soll: „Da war höchstens ein Kuss.“ In ihrer Zeit als Judoschülerin will sie zudem in einem der Trainingslager gesehen haben, wie Seisenbacher mit zwei Mädchen ein Bett teilte.

Mindestens genauso belastend war auch die Aussage eines weiteren ehemaligen Judoschülers. Im Alter von 8 Jahren will er in einem Trainingslager mindestens zwei Übergriffe beobachtet haben, die aber als „Träumerei“ abgetan wurden, als er darüber reden wollte. „Ich weiß, dass ich seinen Schlafsack über ihrem gesehen habe. Ich habe auch seinen Kopf gesehen. L. trug nur ein graues Shirt und unten nichts.“

Ex-Lebensgefährtin will nichts bemerkt haben

Babysitten. Ausgesagt hat auch eine Ex-Freundin Seisenbachers, die angab, in den 11 Jahren Beziehung mit dem Angeklagten – in die auch ein Teil der mutmaßlichen Übergriffe hineinfallen – nichts gemerkt zu haben.

Vielmehr waren zwei der drei Opfer mehrmals zum Babysitten bei ihnen gewesen, weil sie damals eine Tochter im Kindesalter hatte. Das Verhältnis zu den Mädchen sei „freundschaftlich“ gewesen. Seisen­bacher wurde schuldig gesprochen und fasste fünf Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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