Lokalaugenschein nach Mord an Sonnyboy

Mörbisch-Mord: Spuren-Suche im Garten

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Ein aktuelles DNA-Gutachten soll Kevin A. entlasten – für die Ermittler bleibt er der Hauptverdächtige.

Bgld. Im Fall des am 10. August in Mörbisch nach ­einem Gewaltdelikt tot aufgefundenen 22-jährigen Buchhalters, Immo-Entwicklers und Autofreaks Niklas S. gab es am Freitag einen nicht alltäglichen Lokalaugenschein mit dem Verdächtigen Kevin A. aus dem Bezirk Korneuburg, der zuletzt bei seiner Freundin in Mannersdorf am Leithagebirge wohnte.
 
Mörbisch-Mord: Spuren-Suche im Garten
© zvg
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Opfer Niklas S. aus Edelstal
 
Dort soll der 28-jährige Autofolierer jenes Geld im Garten vergraben haben, das er seinem Opfer, das er ertränkt haben soll, weggenommen haben soll.
 
Die rund 9.000 Euro, die sehr feucht waren, wurden in einem Biomüllsackerl im Handschuhfach seines auffälligen BMW-Cruiser gefunden. Dass er das Geld vergraben gehabt hatte, streitet der bullige Verdächtige auch nicht ab, will aber seine eigenes Geld (von einem Erbe bzw. von Einnahmen diverser privater Geschäfte) in der Erde gebunkert haben.
 
Mörbisch-Mord: Spuren-Suche im Garten
© Thomas Lenger (www.monatsrevue.at)
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Hier soll A. die Geldbeute vergraben haben

Freundin im Haus Kuss-Händchen geschickt

Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Polizei durchkämmten mit A. den Garten, wobei sie sicher auch nach der 15.000-Euro-Rolex, die Niklas S. vor seinem Tod geraubt wurde, Ausschau hielten.
 
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© Thomas Lenger (www.monatsrevue.at)
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Verteidigerin Astrid Wagner
 
Fündig wurden sie allerdings nicht. Bevor es zur Befragung des Verdächtigen im Beisein seiner Anwältin Astrid Wagner am nächsten Polizeikommissariat kam, winkte er seiner Freundin in der Wohnung im Haus und schickte ihr Küsschen. Sie haben sich seit Wochen nicht gesehen – in der U-Haft herrscht Corona-Kontaktverbot.
 
A. bleibt übrigens bei seiner Version: Er habe in der Tatnacht Niklas nur zu einem Treffen mit drei Albanern begleitet und sei aus Angst um sein eigenes Lebens geflohen, ehe die Schläger auch noch auf ihn losgingen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)
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