Bedingte Haft

Kärntner missbrauchte schlafende 17-Jährige

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3.600 Euro Geldstrafe und fünf Monate bedingt für 22-Jährigen - Nicht rechtskräftig.

Klagenfurt. Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist am Mittwoch ein 22-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann hatte zugegeben, eine Jugendliche, die neben ihm eingeschlafen war, missbraucht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann geständig. Die 17-Jährige hatte er über das Internet kennengelernt. Als er einmal in der Nähe des Wohnortes der Jugendlichen war, hatte diese ihm angeboten, bei ihr zu übernachten. "In ihrem Zimmer haben wir uns auf das Bett gesetzt und einen Film angesehen", sagte der Angeklagte. Nachdem die 17-Jährige neben ihm eingeschlafen war, war es zu dem Übergriff gekommen.

"Ausnützung eines wehrlosen Zustandes"

"Es gibt keine Situation, in der man sich über eine schlafende Person hermachen darf", stellte Richterin Roßmann klar. Staatsanwältin Johanna Schunn betonte, dass keine Vergewaltigung angeklagt war - der Tatbestand sei aber durch die "Ausnützung eines wehrlosen Zustandes" erfüllt.
 
Das hob auch Roßmann in ihrer Urteilsbegründung hervor - der junge Mann sei schuldig, ganz gleich wie er sich durch die Einladung der Jugendlichen gefühlt hatte. Allerdings verwies sie auf eine Reihe von Milderungsgründen, wie die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein umfassendes, reumütiges Geständnis, weshalb man mit der Geldstrafe und der bedingten Haftstrafe das Auslangen gefunden habe. Der 22-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab.
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