Fünffach-Mord

Kitz-Killer schon nach 15 Jahren frei?

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Lebenslänglich bedeutet keineswegs, ein Leben lang hinter Gittern zu sitzen. 

Tirol. Wegen fünffachen Mordes wurde am Donnerstag der Bauarbeiter Andreas E. (26) aus Kitzbühel zu lebenslanger Haft verurteilt – ÖSTERREICH berichtete. Doch was bedeutet dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weil sich die Verteidigung Bedenkzeit erbeten hat? So lange gilt auch die Unschuldsvermutung.

Andreas E. wird im „normalen“ Strafvollzug untergebracht. Der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Straftäter kam für ihn nicht in Betracht. Laut Gutachten lagen bei ihm keine psychiatrischen Beeinträchtigungen vor, als er Anfang Oktober seine Ex-Freundin, deren Bruder und Eltern sowie einen Bekannten erschoss.

Lebenslänglich heißt für Andreas E., dass er frühestens nach Ablauf von 15 Jahren Haft einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen kann. Ein Gericht würde hierüber entscheiden, die Chancen sind allerdings gering.

Im Durchschnitt beträgt die Haftdauer für Lebenslängliche in Österreich etwas mehr als 21 Jahre (vgl. Deutschland: 24 Jahre). Danach gelten sie als resozialisiert, haben ihre Strafe verbüßt, dürfen nicht mehr „Mörder“ genannt werden. Rund 600 ehemals wegen der Vorsatzdelikte Mord und Totschlag Verurteilte leben inzwischen wieder in Freiheit. Über Jahre müssen sie jedoch Auflagen der Gerichte erfüllen, sich beispielsweise regelmäßig melden.

Andreas E., der während der U-Haft regelmäßig Besuch von seiner Mutter bekam, wird wohl weiterhin Kontakt zu seiner Familie haben. Mit Fortdauer der Haft werden die Bedingungen in der Regel gelockert, gegen Ende auch Freigänge in Begleitung von Sozialarbeitern und Justizwachebeamten gestattet.

Der Killer von Kitz will eine Ausbildung im Gefängnis machen oder studieren. Das kann er. Auch Österreichs meistgesuchter Mörder, Tibor Foco aus Linz, hat hinter Gittern studiert – Jus.

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