Nicht rechtskräftig

"Krone"-Kolumnist wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Klenk fordert eine höhere Strafe.

Wien. Das Straflandesgericht Wien verurteilt den Krone-Journalisten Michael Jeannee wegen Beleidigung und übler Nachrede nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro - die Hälfte davon unbedingt. Die „Krone“ muss eine Entschädigung von 6.000 Euro zahlen. Falter-Chef Florian Klenk, Opfer der Schimpftirade, kündigte gegen das zu „milde Urteil“ Berufung an.

Streit. In seiner Kolumne hatte Jeannee den Falter-Chefredakteur Klenk als „verderbte Figur“ bezeichnet. Dieser sei ein „gefährlicher Diffamierer“, ein „Schmutzkübel und Anpatzerchef“. Bereits im März wurde Jeannee vom Straflandesgericht Wien in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Dieses Verfahren wurde wegen Berufung beider Seiten wiederholt.

Klenk klagte Jeannee straf- und handelsrechtlich. Das Urteil des Handelsgerichts, das die „Krone“ zur Veröffentlichung eines Widerrufs verurteilte, ist jetzt rechtskräftig.

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