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Horror-Tat in Niederösterreich

Mord-Alarm: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben

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Ein erst 14-jähriger Bursche steht im dringenden Tatverdacht, seine eigene Mutter erstochen zu haben.

Kirchschlag in der Buckligen Welt/Wiener Neustadt. In Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) soll ein 14-Jähriger am Montag seine Mutter erstochen haben. Der Beschuldigte wurde in der Nacht auf Dienstag in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert, teilte Markus Bauer von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Ein U-Haft-Antrag wurde seinen Angaben zufolge gestellt.
 
 
Video zum Thema: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben
 
 
Der Jugendliche soll mehrmals mit einem Messer auf seine laut Bauer etwa 55 Jahre alte Mutter eingestochen haben. Wie oft genau, soll bei der von der Staatsanwaltschaft beantragten Obduktion der Leiche festgestellt werden. Mit dem vorläufigen Ergebnis der Autopsie werde in den kommenden Tagen gerechnet, so der Behördensprecher.
 
Eine Nachbarin zeigte sich zutiefst schockiert:
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© Thomas Lenger
 
 
Video zum Thema: Teenager ersticht Mutter: Anrainerin im Interview
 
 
Die genauen Hintergründe der Bluttat standen noch nicht fest und waren Gegenstand von Ermittlungen. Dem Verbrechen am Montagvormittag soll ein Streit zwischen der Frau und ihrem Sohn vorangegangen sein. Der Beschuldigte sei gebürtiger Österreicher, sagte Bauer.
 
Mord-Alarm: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben
© Thomas Lenger
 
Medienberichte, wonach der Bursche nach der Tat selbst die Polizei gerufen habe und geständig gewesen sei, konnte der Staatsanwalt nicht bestätigen. Von "Ermittlungen dahin gehend" sprach er, dass die Familie in Betreuung der Jugendfürsorge gewesen sein soll.
 
Die am Dienstag bekannt gewordene Bluttat ist die zehnte an einer Frau in diesem Jahr in Niederösterreich. Kirchschlag in der Buckligen Welt ist eine Stadtgemeinde mit etwa 3.000 Einwohnern und als Passionsspielort bekannt.
 
 
Mord-Alarm: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben
© google maps
 

Bursche laut Bürgermeister unauffällig

 
Der 14-Jährige, der am Montag seine Mutter erstochen haben soll, war bisher unauffällig, sagte der Bürgermeister von Kirchschlag in der Buckligen Welt, Josef Freiler, im Gespräch mit der APA. Er habe nicht wirklich Kontakt zu der alleinerziehenden Frau und deren Sohn gehabt, aber ihm sei auch nichts zu Ohren gekommen, auch aus der Schule nicht.
 
Mord-Alarm: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben
© Thomas Lenger
 
Er sei sehr überrascht und schockiert, so Freiler. Die 55-jährige Einheimische hat mit ihrem Sohn in einer Wohnung gelebt. Der Vater des Burschen soll schon vor Jahren gestorben sein.
 
Mord-Alarm: 14-Jähriger soll eigene Mutter erstochen haben
© Thomas Lenger
 

2018: vier Jugendliche wegen Mordes verurteilt

 
Im Jahr 2018 sind in Österreich vier Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen vollendeten Mordes verurteilt worden. Auch zwei junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wurden wegen des gleichen Delikts schuldig gesprochen. Alle sechs unter 21-Jährigen waren Burschen, so die Zahlen der Statistik Austria.
 
Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendeter Tötungsdelikten verurteilt - sie alle waren Männer. So wurden von 2012 bis 2018 elf vollendete Morde durch Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren verurteilt. Dazu kamen in diesen sieben Jahren zwölf Verurteilungen wegen vollendeten Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren. Insgesamt 16 Jugendliche wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuchs verurteilt, davon waren drei Mädchen.
 
Das Strafrecht sieht für Mord (§ 75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsenen. Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten Besonderheiten in Bezug auf den Strafrahmen. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt die Höchststrafe von 15 Jahren Haft.
 
Anstelle der zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord sieht das Jugendgerichtsgesetz für Personen ab 16 Jahren eine Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren vor. Burschen und Mädchen unter 16 Jahren droht für Mord ein bis zehn Jahre Haft.
 

 

 
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