Urteil in Korneuburg

Pensionistin erschlagen: Lebenslang für Nachbarin

Teilen

Urteil nicht rechtskräftig: Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Mit sechs zu zwei Stimmen hat ein Schwursenat (Vorsitz Xenia Krapfenbauer) am Korneuburger Landesgericht eine 44-jährige Angeklagte am Dienstag des Mordes und des Raubes schuldig gesprochen und sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau soll eine 64-jährige Pensionistin am 22. Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) getötet und einen Tresor mit 11.000 Euro an sich gebracht haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Krapfenbauer führte in der Urteilsbegründung als erschwerend die massive einschlägige Vorstrafe der Angeklagten, das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Tatbegehung während der Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung und die besondere Brutalität der Begehung. Die 64-Jährige war mit einem Zimmermannshammer mit mindestens 20 Hieben erschlagen worden. Milderungsgründe fand der Senat hingegen nicht.
 

Video zum Thema: Lebenslang für Angeklagte
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.