Einweisung in Anstalt

Mordfall Roland K. in Salzburg: Zwei der drei Urteile verschärft

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Mord und Raub bereits davor vom OGH bestätigt - Neues Schwurgericht entschied erneut über Strafhöhe sowie Einweisung des beschuldigten Musikers in eine Anstalt.

Salzburg. Im Salzburger Mordfall Roland K. hat am Dienstabend ein neues Geschworenengericht in Salzburg bei zwei der drei Angeklagten die Strafe erhöht und die Einweisung des erstbeschuldigten Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher bestätigt. Keines der Urteile ist rechtskräftig. Der Fall war bereits vor einem Jahr verhandelt worden.
 
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nach dem ersten Prozess zwar den Schuldspruch gegen alle drei Beschuldigten wegen Mordes und Raubes, womit das Urteil in diesem Bereich bereits rechtskräftig wurde. In Teilbereichen hob er allerdings das Ersturteil auf, unter anderem in Bezug auf die Strafhöhe und die Einweisung des Musikers in eine Anstalt, weshalb sich nun erneut ein Geschworenengericht damit befassen musste.
 
Der inzwischen 26-jährige Musiker, dessen Ex-Freundin (21) und ein Wirt (30) waren am 20. Juni des Vorjahres wegen Mordes, Raubes und Einbruchsdiebstahles verurteilt worden. Laut Anklage sollen der Musiker und seine Freundin den 63-jährigen Roland K. nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie Schlafmittel gemischt haben sollen, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Sie hätten ihr Opfer gefesselt und geknebelt und dann im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen. Die Toderursache konnte später nicht mehr genau festgestellt werden, die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Kombination aus Alkohol, Schlafmitteln, Knebeln und einem Stoffsack über dem Kopf tödlich war und K. erstickt ist.
 

Leiche über ein Jahr lang verschollen

 
Der mit dem Musiker befreundete Wirt soll das Paar zur Tat angestiftet haben. Das vermutete Motiv: Die Beschuldigten hätten es auf den Nachlass des wohlhabenden Salzburgers abgesehen gehabt. Die Leiche von Roland K. wurde erst rund ein Jahr nach der Tat nach einem Hinweis des Musikers in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im oberösterreichischen Innviertel gefunden. Die Leiche sollen die zwei Männer in einem alten Futtertrog versteckt haben. Im Prozess hatte der Musiker den Raub gestanden aber beteuert, er habe das Opfer nicht töten wollen. Seine Ex-Freundin und der Wirt wiesen alle Vorwürfe zurück..
 
Im heutigen Verfahren erhöhte das neue Geschworenengericht die Strafe des Musikers von 15 (im ersten Prozess) auf nunmehr 18 Jahre Haft, zudem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher bestätigt. Auch gegen seine Ex-Freundin wurde die Strafe angehoben, und zwar von sieben auf acht Jahre Haft. Über den Wirt wurde erneute eine Haftstrafe von 16 Jahren ausgesprochen.
 
Keines der heutigen Urteile ist rechtskräftig. Der Verteidiger des Musikers, Franz Essl, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die anderen Beteiligten gaben keine Erklärung ab, informierte Gerichtssprecher Peter Egger.
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