Mann war eifersüchtig

Mordprozess: Rumänin beteuert ihre Unschuld

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Beim Mordprozess in Salzburg beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld.

Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau. Die Angeklagte hat im Prozess ihre Unschuld beteuert. "Ich habe nicht realisiert, was passiert ist", sagte die zierliche 30-Jährige zum vorsitzenden Richter. Sie habe das Messer in der Hand gehalten, weil sie gerade gegessen habe, da habe er ihre Hand genommen und sie zu ihm gezogen und gerufen, "lieber sterbe ich, als dass ich dich mit einem anderen Mann sehe", schilderte die Witwe.

Streit wegen Eifersucht

"Ich dachte, er wollte mich erschrecken. Ich glaube nicht, dass er sich umbringen wollte", sagte die Frau. Sie hätten zuvor gestritten, ihr Mann sei eifersüchtig gewesen, weil sie mit Freunden noch zu später Stunde in eine Bar gehen wollte. Sie habe ihm erstmals mit Scheidung gedroht, aber nur deshalb, um in ihrer Ehe etwas zu ändern.

Ihr Mann habe sie in seiner grundlosen Eifersucht öfters beleidigt, geohrfeigt, an den Haaren gezogen und geschubst, erzählte die Beschuldigte. "Aber ich habe ihn sehr geliebt. Er war alles für mich", erklärte sie schluchzend. "Es tut mir sehr leid, dass so etwas passiert ist. Ich könnte ihm niemals etwas Böses antun."

Ob sie denn gar nicht gemerkt habe, dass das Messer mit der gesamten Klingenlänge in den Oberkörper ihres Mannes eingedrungen war, fragte der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli die Angeklagte. "Nein, ich habe nichts gemerkt." Sie habe nur etwas Blut am Messer bemerkt. "Das habe ich abgewaschen und dann aß ich weiter. Ich dachte, das ist nur ein Kratzer, er hat sich nichts Schlimmes getan." Als er sich dann sein Hemd aufgemacht und sie die Verletzung gesehen habe, sei sie aus der Küche gelaufen, um die Rettung zu verständigen.

Bei erster Eivernahme falsch ausgesagt

Richter Torpier wollte wissen, warum sie bei ihrer ersten Einvernahme vor der Polizei ausgesagt hatte, ihr Mann habe sich selber den Stich zugefügt. "Ich hatte Angst, dass alle glauben, ich war das", sagte die Angeklagte. Verteidiger Kurt Jelinek hatte zuvor erläutert, dass der verwundete Ehemann seine Frau nicht belastet, sondern noch gesagt habe, "es wird schon wieder, es tut so weh".

Verteidiger: Motiv fehlt für vorsätzliche Tötung

Seiner Mandantin fehle auch das Motiv für eine vorsätzliche Tötung, sagte der Verteidiger. "Es war auch nur ein einziger Stich fast bei der Achsel. Die Verteidigung geht davon aus, dass der Ehemann im Streit emotionalisiert und alkoholisiert war und seine Frau erschrecken wollte." Dieser habe auf die Hand der Frau gegriffen und sie blitzschnell hochgezogen. Dann sei dieser "furchtbar tragische Unfall" passiert.

"Keinesfalls wollte sie ihn töten. Keinesfalls hat sie sich mit seinem Tod abgefunden", entgegnete der Verteidiger dem Vorwurf der Staatsanwältin, die erklärt hatte, ein bedingter Vorsatz würde für einen Mord genügen.

Staatsanwaltschaft: Angeklagte ist Begünstigte einer Lebensversicherung

Wenn die Frau das Messer nur in der Hand gehalten hätte, wäre ein derartiger Stichkanal im linken Brustbereich nicht möglich gewesen. Es sei zu einem Durchstich des linken Lungenoberlappens, einer Lungenarterie und des Herzbeutels gekommen, sagte die Staatsanwältin. Sie gab zudem zu bedenken, dass die Angeklagte die Begünstigte einer Lebensversicherung ihres Mannes in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen sei.

In Nachtklub kennengelernt

Der Wirt hatte die gebürtige Rumänin 2007, als sie 18 Jahre alt war, in einem Salzburger Nachtklub kennengelernt. Die beiden wurden ein Paar, sie arbeitete in einer von ihm betriebenen, bekannten Apres-Ski-Hütte im Pongau. Er ließ sich scheiden und heiratete seine Freundin im Jahr 2017.

Zur Tatzeit war die Angeklagte laut dem neuropsychiatrischen Gutachter Peter Hofmann zurechnungsfähig. Die festgestellte Alkoholisierung von rund 2,5 Promille sei zwar mittelgradig, doch die Frau sei arbeitsbedingt an Alkohol gewöhnt gewesen, ebenso wie ihr Mann. "Die Droge Alkohol enthemmt", erklärte der Gutachter. Zudem könnte der Kokainkonsum die Eifersuchtstheorien des Mannes verstärkt haben.

Wirt zur Tatzeit 1,78 Promille Alkohol im Blut

Der Wirt hatte zur Tatzeit laut dem gerichtsmedizinischen Gutachter 1,78 Promille Alkohol im Blut. Der Sachverständige erklärte, es sei zwar unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, dass beide Eheleute das Messer in der Hand hielten und der Wirt zustach. Plausibler sei aber, dass die Frau eine Stichbewegung von oben nach unten gesetzt habe.

Am Nachmittag werden drei Polizisten als Zeugen einvernommen. Die Zeugenbefragung wird auch morgen, Dienstag, fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat 16 Zeugen beantragt.
 

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