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Justiz ermittelt auch wegen Straftat

Millionären droht nach Corona-Party sogar Haft

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Unternehmer feierten in Corona-Zeiten eine wilde Pool-Perty. Das kann teuer werden.

Jenen grölenden Unternehmern, die während der Corona-Ausgangsbeschränkungen betrunken eine Pool-Party feierten und dabei lallend Kurzarbeit ins Lächerliche zogen, droht weit mehr Ärger als eine Verwaltungsstrafe. Über die angedrohten 3.600 Euro wegen Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz würden die Bonzen ohnehin nur müde lächeln.

Doch die Staatsanwaltschaft in Graz hat ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 178 Strafgesetzbuch eingeleitet. Auf vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Anwalt des Gastgebers sieht indes kein Problem: „Reine Privatsache. Ich weiß nicht, was daran verwaltungsstrafrechtlich relevant sein soll.“ Die wichtigen Unternehmer seien nach einer Geschäftsbesprechung halt miteinander in den Pool gehüpft. Nach Eigenaussage in dem existierenden peinlichen Video war es bereits ihre „38. Corona-Party“.

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