Kein Bimmeln im Winter

Kuhglocken-Verbot: Wirbel in Tirol

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Bei einem Verstoß gegen die Gemeindeverordnung drohen 2.000 Euro Strafe.

Bauern in Gerlos im Bezirk Schwaz sind empört wegen der ortspolizeilichen Verordnung, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat.

Darin heißt es, dass das Weiden von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen mit umgehängten Glocken zwischen 1. Dezember und 1. April verboten ist. Wenn das Land Tirol der Verordnung seine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt, droht bei Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro.

Kuhglocken dürfen nur 
im Sommer bimmeln

Für den Gemeindechef war ein Streit zwischen einem Hotelier und einem Landwirt Anlass über eine Verordnung nachzudenken. Der Bauer, der neben dem Hotelbesitzer Grund besitzt, hat ein eingeschränktes Durchfahrtsrecht auf dem Grundstück des Hoteliers, weswegen sich die beiden stritten. Nachdem der Besitzer nicht auf die Forderungen des Wirtes einging, standen eine Handvoll Kälber mit Glocken auf der Weide neben seinem Hotel. Einige Gäste reisten ab, weil sie nachts keine Ruhe fanden. Der Hotelier erstattete Anzeige wegen Lärmbelästigung. Gegen die Strafverfügung erhob der Wirt erfolgreich Einspruch.

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